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Der Täter steht vor dem Gericht.
Der Mann hat seinen Opfer eine schwere Halsverletzung zugefügt.
Der Mann hat seinen Opfer eine schwere Halsverletzung zugefügt.
APA/BERNHARD STEINMAURER

Tiefer Schnitt am Hals: 26-Jähriger verurteilt

19.04.2024 um 13:29, Simone Reitmeier & APA, Red
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Ein 26-jähriger Mann hat seine Internetbekanntschaft überfallen und schwer am Hals verletzt. Er wurde wegen versuchten Mordes verurteilt.

Ein 26-jähriger Mann ist am Freitag in Wels wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine ehemalige Internet-Freundin im Oktober 2023 in Regau (Bezirk Vöcklabruck) überfallen und mit dem Messer schwer verletzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geschworene sehen Tötungsabsicht

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Internet-Bekanntschaft durch einen tiefen Schnitt in den Hals zu töten versucht hat. Der Beschuldigte bestritt die Tötungs- und Verletzungsabsicht vor der Polizei und vor Gericht, er wollte "reden und Suizid begehen". Dabei hielt er sie zuvor Stunden in der Wohnung fest. Er ist auch der schweren Nötigung und der Freiheitsentziehung schuldig, was er gestanden hat.

"Beispiellose kriminellen Energie"

Die Anklage sprach im Schlussplädoyer von einer "beispiellosen kriminellen Energie des Täters und die tiefe Verzweiflung, die dem Opfer in der eingespielten Einvernahme anzumerken gewesen war. Er hat sich gegenüber der Frau in ungemein grausamer und qualvoller Art verhalten." Die Staatsanwältin forderte einen Schuldspruch wegen Mordversuchs: "Messer gegen den Hals, da gibt es keine Zweifel. In dem Fall will jemand töten oder nimmt es in Kauf."

"Er wollte sie nicht töten"

Die Verteidigung berief sich auf Widersprüche in der Demonstration der Tat sowie in offenen Fragen bei den Aussagen des Gutachters. Auch fehlende Abwehrverletzungen würden auf die Version des Angeklagten hindeuten. "Natürlich ist mein Mandant schuld an den Verletzungen und der Tat, keine Frage, aber er wollte sie nicht töten", sagte der Anwalt des Beschuldigten.

Fernbeziehung über Video-Chats

Die 36-Jährige und der Angeklagte lernten sich 2022 auf der Online-Plattform Discord kennen. Sie hätten sich gut verstanden, ihre Hintergründe waren ähnlich und der Austausch wurde persönlich. Ihre Verbindung bestand rein im Internet, auch über Video-Chats. Es entstand eine Art Fernbeziehung, obwohl sie sich nie direkt trafen. Doch wie die 36-Jährige Niederländerin angab, wurden ihr die Unterhaltungen unangenehm, sie beendete den Kontakt. Der Mann jedoch versuchte immer wieder sie über die Plattform anzusprechen. Letztlich antwortete sie nicht mehr auf seine Nachrichten und dachte die Sache sei erledigt.

Überfall in Tiefgarage

Im Oktober letzten Jahres tauchte der mittlerweile in München lebende Beschuldigte bei ihr zu Hause mit einem Messer in der Hand auf und überfiel sie in der Tiefgarage. Schon hier kam es zu den Schnittverletzungen an der Hand. Dann gingen beide in die Wohnung, nach rund drei Stunden führte er sie zu einem nahe gelegenen Waldstück. Als schließlich Nachbarn und Polizei schon näher rückten, kam es zu der schweren Halsverletzung. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er wollte nur sich selbst das Leben nehmen, die Verletzungen seien ohne Absicht passiert. Dem widersprach die Anklage und auch das Opfer hielt den tiefen, neun Zentimeter langen Schnitt am Hals für Absicht: "Dass so etwas aus Versehen passiert, halte ich fast für unmöglich".

Hier bekommen Sie Hilfe

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

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