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Bundeskanzler Christian Stocker bei einer Rede am Mikrofon vor einem Regierungsgebäude, Symbolbild zur Sozialhilfe neu in Österreich
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Sozialhilfe. Ab 2027 sollen strengere Regeln gelten.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Sozialhilfe. Ab 2027 sollen strengere Regeln gelten.
APA-Images / AP / Risto Bozovic

Sozialhilfe neu ab 2027: Für Familien wird es jetzt teuer

23.10.2026 um 16:49, Stefanie Hermann
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Die Sozialhilfe neu bringt ab 2027 massive Änderungen: Familien drohen Kürzungen von bis zu 2.030 Euro. Stocker verteidigt die Reform trotz heftiger Kritik.

Die Sozialhilfe neu soll Österreichs Sozialsystem grundlegend verändern. Die Bundesregierung hat am Donnerstag ihre Reformpläne präsenteirt. Ab 2027 sollen strengere Regeln, verpflichtende Integrationsmaßnahmen und neue Höchstbeträge gelten. Familien mit vielen Kindern müssen mit deutlich weniger Geld rechnen.

​Stocker will Sozialhilfe zur Pflicht machen

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) spricht von einem „Paradigmenwechsel“. Sozialhilfe solle künftig nicht mehr bedingungslos ausbezahlt werden. „Das sind Maßnahmen, die dazu dienen sollen, dass Sozialhilfe ein Sprungbrett ist und keine Hängematte“, so Stocker.

Wer arbeiten könne und keine Betreuungspflichten habe, müsse sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Der Kanzler erwartet sich von der Reform auch Einsparungen, konkrete Zahlen nannte er allerdings nicht.

​Sozialhilfe neu: Diese Beträge sind geplant

Als bundesweiter Ausgangswert sind künftig 1.230 Euro monatlich für Alleinstehende vorgesehen. Arbeitsfähige österreichische Bezieher sollen zunächst 1.016 Euro erhalten, arbeitsfähige Asylberechtigte 861 Euro. Erst durch die Teilnahme an Integrationskursen und Arbeitsmarktmaßnahmen soll der volle Betrag möglich sein.

Nach einer viermonatigen Integrationsphase drohen bei fehlender Mitwirkung Kürzungen von mindestens 25 Prozent. Im äußersten Fall kann die Leistung vollständig gestrichen werden.

Sozialhilfe neu: Die geplanten Beträge

  • 1.230 Euro: voller monatlicher Ausgangswert für Alleinstehende
  • 1.016 Euro: anfänglicher Betrag für arbeitsfähige österreichische Bezieher
  • 861 Euro: anfänglicher Betrag für arbeitsfähige Asylberechtigte
  • 307,47 Euro: vorgesehener Betrag für das erste Kind
  • 147,59 Euro: vorgesehener Betrag ab dem fünften Kind

Die Beträge stammen aus dem Reformvorschlag. Die tatsächlichen Leistungen hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Umsetzung in den Bundesländern ab.

​Familien mit vielen Kindern verlieren Geld

Besonders einschneidend sind die geplanten Änderungen bei den Kinderbeträgen. Für das erste Kind sind 307,47 Euro vorgesehen. Bei weiteren Kindern erhalten die Bundesländer innerhalb festgelegter Grenzen Spielraum. Ab dem fünften Kind soll der Betrag nur noch 147,59 Euro monatlich ausmachen.

Wie stark sich das auswirken kann, zeigt das Extrembeispiel einer Wiener Familie mit elf Kindern: Statt bisher rund 5.375 Euro reiner Sozialhilfe wären künftig je nach Ausgestaltung nur noch etwa 3.345 bis 3.985 Euro möglich. Das entspricht einem Minus von bis zu 2.030 Euro im Monat.

​Hilfsorganisationen warnen vor mehr Kinderarmut

Caritas und Volkshilfe kritisieren die geplanten Kürzungen scharf. „Dieser Entwurf darf so keinesfalls in Kraft treten“, zeigt sich Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler schockiert.

„148 Euro pro Monat decken den Bedarf eines Kindes einfach nicht“, betont auch Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger.

Die Regierung hält dagegen, dass zusätzliche Sachleistungen und eine geplante Teilhabekarte für einkommensschwache Kinder Unterstützung bieten sollen. Für Alleinerziehende sind verpflichtende Zuschläge vorgesehen.

​Ab wann gilt die neue Sozialhilfe?

Die Begutachtung des Entwurfs beginnt am 23. Oktober 2026. Bereits im November soll sich der Nationalrat damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Für die Umsetzung erhalten die Bundesländer anschließend sechs bis neun Monate Zeit. Wie hoch die Sozialhilfe für einzelne Familien tatsächlich ausfallen wird, hängt damit auch von den jeweiligen Landesregelungen ab.

Sozialhilfe neu: Der Zeitplan im Überblick

  • 23. Oktober 2026: Beginn der Begutachtung
  • November 2026: geplante Behandlung im Nationalrat
  • 1. Jänner 2027: geplantes Inkrafttreten des Gesetzes
  • Danach: sechs bis neun Monate für die Umsetzung durch die Bundesländer

Der Zeitplan ist vorläufig. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.

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