Verschlossene Tür: So schützt man sich vor Abzocke vom Aufsperrdienst
Es ist der absolute Horror jedes Wohnungsbesitzers: Kaum fällt die Wohnungstüre ins Schloss, bemerkt man, dass der Schlüssel in der Wohnung liegen geblieben ist. Noch schlimmer ist es, wenn Schlüsselbund mitsamt Ausweisen oder Kreditkarten gestohlen wurden und den Dieben damit die Wohnadresse bekannt ist.
Abzocke. In beiden Fällen wird schnell der Ruf nach dem Aufsperrdienst laut. Ein unbedachter Anruf bei irgendeinem Anbieter, dessen kleiner Info-Aufkleber womöglich am Schwarzen Brett im Stiegenhaus hängt, kann sich in vielen Fällen zum äußerst teuren Drama auswachsen. Aufgebohrte Schlösser, teure Ersatzzylinder oder horrende Gebührenzuschläge sind da keine Seltenheit.
Fachbetrieb kontaktieren
Damit es erst gar nicht so weit kommt, rät Innungsmeister Ing. Georg Senft sich im Falle des Falles an einen geprüften Aufsperrdienst zu wenden. „Auf der Homepage des Kuratorium für Einbruchschutz und Objektsicherung finden sich unter www.keo.at zahlreiche Betriebe, die von uns fachlich geprüft wurden“, so der Experte. Senft warnt davor, sich an Betriebe zu wenden, die mittels Flugzettel oder Aufkleber werben: „Werbungen ohne Firmenname oder Firmenadresse sind mit Vorsicht zu genießen und deuten auf unseriöse Unternehmen hin. Auch wenn Ihr Anruf in einem Callcenter landet, ist Vorsicht geboten.“ Beim Innungsmeister sind über die Jahre zahlreiche Beschwerden von abgezockten Wienern eingelangt. Die meisten Reklamationen erhält der Profi, wenn die Aufsperrung nicht fachgemäß durchgeführt und das Zylinderschloss aufgebohrt wurde. „So manches schwarze Schaf der Branche hat dann neben einem unnötig überteuerten Schloss auch noch überzogene Aufschläge verrechnet, so schlagen dann schnell 1.500 Euro oder mehr zu Buche.“
Vorab informieren
Der Experte rät allen Betroffenen, sich vorab per Telefon nach den Kosten zu erkundigen. Senft: „Erläutern Sie der Firma den Sachverhalt, und lassen Sie sich über die Kosten aufklären. Verlangt der Techniker vor Ort mehr Geld als vereinbart, können Sie ihn wieder wegschicken. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung, wenn ohne Grund mehr verlangt wird, als zuvor besprochen. Selbst die Fahrtkosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.“ Sollte das Aufbohren des Schlosses unumgänglich sein, muss der Kunde vorab zustimmen. Will man das nicht, werden keine Zahlungen fällig. Billig sind die Leistungen der Aufsperrdienste grundsätzlich nicht, denn unter 100 Euro wird eine ins Schloss gefallene Türe selten geöffnet. Noch teurer wird es, wenn eine versperrte Türe am Wochenende oder in der Nacht fachgerecht aufgesperrt werden muss – Kosten von bis zu 300 Euro sind keine Seltenheit. Das Argument, dass die Haushaltsversicherung für die Kosten aufkommen würde, ist in vielen Fällen nicht korrekt. Am besten gleich vorab informieren, ob Ihre Versicherung diese Leistung übernimmt. Bei Konsumentenbeschwerden aus Wien stehen Innungsmeister Senft und sein Team unter 01/514 50-2611 zur Verfügung. Um dem Aufsperrzwist zu entgehen, ist es ratsam einen Zweitschlüssel bei Familie oder Freunden zu deponieren.
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