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Gesucht - gefunden: Das müssen Verlierer beachten

03.04.2014 um 17:49, A B
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Hunderttausende ­Gegenstände gehen jährlich in ­Österreich verloren. Nur ein Bruchteil davon wird abgegeben und wartet ein Jahr lang auf seinen rechtmäßigen Eigentümer. In der Regel gilt: wer Gefundenes nicht abgibt, macht sich schnell strafbar.

Eine schusselige Handbewegung in der U-Bahn – und schon ist Schlüssel, Geldbörse oder Handy aus der ­Hosentasche gerutscht. Nach der Geldbehebung am Bankomat bleibt die Karte stecken oder der teure Ring rutscht beim Flanieren durch die Fußgängerzone vom Finger. Szenen, die sich tagtäglich Hunderte Mal abspielen.

Digitales Fundamt

Glück­liche Finder dürfen sich das prallgefüllte Portemonnaie jedoch nicht behalten, berichtet Sandra Pialek vom Fundamt: „Gegenstände, die einen Wert von mehr als zehn Euro haben oder für den Eigentümer wichtig sind, wie zum Beispiel Schlüssel, Ausweise oder Bankomatkarten, müssen bei der Gemeinde oder dem ­Magistratischen Bezirksamt abgegeben werden.“ Dafür wartet auf den Finder ein kleines Dankeschön. Mit zehn Prozent des Wertes eines verlorenen Gegenstands darf gerechnet werden. Kleiner Haken: Die Obergrenze liegt bei 2.000 Euro. Alles darüber wird mit fünf Prozent belohnt. Praktisch ist die Webseite des Fundamts (http://fundamt.gv.at), auf der nach verlorenen Gegenständen gesucht werden kann.

Volle Lager

Rund 18.000 Gegenstände werden jährlich in den Garnituren der Wiener Linien gefunden.

Rund 46.000 ­Gegenstände landen jährlich bei den Wiener Fundstellen. ­Darunter finden sich auch so skurrile Dinge wie Bein­prothesen, Dudelsäcke oder Mischmaschinen. Bei immerhin der Hälfte findet sich der ursprüngliche Be­sitzer wieder. Am häufigsten werden in Wien Bankomatkarten (9.900 Stück), Schlüsselbunde (7.600) und Geldbörsen (7.400) abgegeben. Alle Gegenstände werden ein Jahr aufbewahrt und danach im Dorotheum versteigert oder landen im Altwarenverkauf der Stadt Wien. Die Einnahmen fließen ins Stadtbudget.

Bus, Bim, Bahn

Rund 18.000 Gegenstände werden jährlich in den Garnituren der Wiener Linien gefunden. Die herrenlosen Güter werden 48 Stunden in der Erdberger Zentrale aufbewahrt und danach dem Fundamt übergeben. Nicht minder vergesslich sind ÖBB-Reisende. Immerhin 21.000 Gegenstände, darunter Jacken, Schuhe, Bücher und sogar ein Meerschweinchen wurden im vergangenen Jahr gefunden. 60 Tage werden die Gegenstände gegen eine Gebühr von maximal 22 Euro aufbewahrt, danach werden sie karitativen Organisationen gespendet.

Abgabepflicht

Dass die Abgabe von Fundstücken ratsam ist, beweist das Beispiel von drei Bauarbeitern in Wien. Bei Abrissarbeiten haben sie in einem Garten rund 20 Kilo Gold im Wert von 700.000 Euro gefunden. Die Aufteilung des Schatzes ­führte zu einem Streit, woraufhin ein übergangener Arbeiter bei der Polizei Anzeige erstattete. Während sich einer des Trios absetzen konnte, wurde der Zweite gefasst und zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Wissenswertes

Abgabepflicht: Wer etwas gefunden hat, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), ist zur Rückgabe bei Gemeinde oder Magistrat verpflichtet.
Verlust von Dokumenten: Verlust- oder Diebstahls-anzeigen sind bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu erstatten.
Finderlohn: Bei verlorenen Gegenständen bis zu 2.000 Euro besteht ein Anspruch auf 10 Prozent Finderlohn. Der Wert über 2.000 Euro wird mit 5 Prozent abgegolten. Für einen verlorenen Ring im Wert von 3.000 Euro warten 250 Euro Finderlohn vom Besitzer. Der Finderlohn kann auch eingeklagt werden.
Aufbewahrung: Funde werden bis zu einem Jahr auf dem Fundamt verwahrt. Wertvolles wird danach im Dorotheum versteigert. Alles andere wird über den Altwarenverkauf der Stadt Wien veräußert.

Fundamt Online

Hie können Sie selbst in der zentralen Datenbank nach Ihrem Verlustgegenstand suchen und eine Verlustmeldung erstellen:

www.fundamt.gv.at

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