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ZWEITWOHNSITZ!! TOP gepflegte 2-Zimmer Wohnung im Zentrum Gröbmings!

8962 Gröbming / Steiermark
63,58 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 299.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Zweitwohnsitz und touristische Vermietung möglich!

Diese stilvolle 2-Zimmer-Wohnung überzeugt durch ihre zentrale Lage im Herzen von Gröbming sowie durch ihren gepflegten Zustand und die hochwertige Ausstattung. Die Immobilie eignet sich ideal sowohl als Hauptwohnsitz als auch als Zweitwohnsitz – eine offizielle Widmung hierfür liegt vor.

Der durchdachte Grundriss bietet ein modernes Wohnambiente mit einem hellen Wohn- und Essbereich sowie einem gemütlichen Schlafzimmer. Besonders hervorzuheben ist die hochwertige Einbauküche, die keine Wünsche offenlässt und perfekt in den Wohnraum integriert ist.

Für angenehme Wärme sorgt eine umweltfreundliche Zentralheizung mit Pellets, die sowohl effizient als auch nachhaltig ist.
Ein KFZ-Stellplatz ist bereits im Angebot inkludiert und rundet dieses attraktive Gesamtpaket ab.

Raumaufteilung:
Vorraum, Schlafzimmer, Wohn-Essbereich mit Küche, Abstellraum, Badezimmer mit Dusche und WC

Die Marktgemeinde Gröbming ist nicht umsonst der Ort mit einem der größten Bevölkerungszuwächse im Ennstal: eine ausgezeichnete Infrastruktur, ein umfangreiches Vereins- und Freizeitangebot, aber nicht zuletzt die zentrale Lage im Tal machen es zu einem besonders lebenswerten Fleckchen.
Folgende Einrichtungen/ Angebote sind geboten:
katholische und evangelische Kirche
Einkaufszentrum (Pizzeria, Frisör, Bäckerei, Post, Florist, Supermarkt etc.)
Kindergarten, Volksschule, Neue Mittelschule, Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft
ausgezeichnete Speiserestaurants
hauseigener Abenteuerberg (Stoderzinken) mit Zipline
im Winter Langlaufloipe
im Sommer unzählige Wander- und Radwege

Wenn Sie weitere Fragen und Interesse am Kauf dieser Immobilie haben bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Wir sind gerne für Sie da!

PS: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Daten übernehmen wir keinerlei Haftung, sie stammen direkt vom Eigentümer/Verkäufer bzw. wurden uns von den zuständigen Behörden und sonstig Zuständigen zur Verfügung gestellt. So können zum Beispiel verwendete Pläne und Planunterlagen in Inhalt wie auch Maßstab von etwaigen Originalplänen bzw. von der tatsächlichen Situation abweichen genauso wie gewisse Angaben auf Basis von Rundungen oder Schätzungen erfolgen können. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass ein jeder Interessent vor Bekundung seines Kaufinteresses mit Abgabe eines entsprechenden verbindlichen Kaufangebotes ausnahmslos eine genaue Besichtigung der betreffenden Immobilie selbst durchführt und darüber die Echtsituation in den für eine Kaufentscheidung wichtigen Punkten erfassen kann und so über das Objekt vollumfänglich Kenntnis hat.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AUFGRUND GEGEBENER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN WIE AUCH DER NACHWEISPFLICHT GEGENÜBER DEM EIGENTÜMER, NUR ANFRAGEN UNTER ANGABE DER VOLLSTÄNDIGEN ANSCHRIFT SAMT TELEFONNUMMER BEARBEITEN KÖNNEN, DIESEN ANFORDERUNGEN NICHT GERECHT WERDENDE ANFRAGEN MÜSSEN LEIDER UNBEANTWORTET BLEIBEN

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Letzte Änderung: 28.04.2026, 11:35:02 Uhr; Referenz-Nummer: 2445/3090