Zweifamilienhaus mit erheblichen Renovierungs- und Sanierungsbedarf im Hart/Sattledt
4642 Sattledt / Oberösterreich5
Zimmer703 m2
Grundfläche€ 150.000,00
KaufpreisBeschreibung
Zum Verkauf steht ein abbruchreifes Bestandsobjekt inkl. Nebengebäude und Garage auf einem rd. 700m² Grundstück
Die wichtigsten Fakten zum Objekt:
- Grundstücksfläche rd. 703m² im Grünland (Sternchenbau)
- voll aufgeschlossen inkl. Brunnen für Gartenpflege
- Baujahr: vor über 100 Jahre - 2 Wohneinheiten mit 2 getrennten Hauseingängen
- Wohnnutzfläche auf 2 Ebenen von rd. 220-240m² - zusätzlich Keller rd. 10m²
- Raumhöhen: EG 2,66m und OG 2,30m, Fenster: tw- 3-fach Verglasung
- Raumaufteilung EG
- Vorraum, Küche, Speis, Wohnzimmer, Abstellraum, 3 Schlafzimmer (auch als Kinder- oder Arbeitszimmer nutzbar)
- Heizraum (Gasheizung - ca. 15 Jahre alt und intakter Holzofen) inkl. Dusche, WC und Waschbecken
- Raumaufteilung OG
- Vorraum, Badezimmer mit Badewanne, separates WC, Schlafzimmer mit Abstellraum (auch als begehbarer Kleiderschrank nutzbar)
- geräumiger Dachboden mit vielen Möglichkeiten (nicht ausgebaut)
- großzügige Gartenanlage - Terrasse (rd. 16m²) mit Überdachung (nicht genehmigt)
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Sattledt liegen zu diesem Objekt keine Baupläne bzw. keine entsprechenden Unterlagen auf - folgende Auskünfte der zuständigen Behörde:
- Aufgrund eines Luftbildes aus dem Jahre 1953 ist zu erkennen, dass für das Hauptgebäude ein schon längerer Bestand anzunehmen ist - baurechtlich kann man daher einen Konsens vermuten, auch wenn keine Unterlagen aufzufinden sind.
- Für das Bauwerk, das im nordwestlichen Bereich an das Hauptgebäude anschließt, kann jedoch auf Grundlage des vorliegenden Luftbildes ein baurechtlicher Konsens nicht vermutet werden, da dieses Bauwerk im Luftbild nicht zu sehen sind. Das genannte Bauwerke ist daher zu entfernen oder, sofern das möglich ist, einer nachträglichen Bewilligung zuzuführen. Sollte es sich bei dem Bauwerk im nordwestlichen Bereich um einen Zubau (besteht seit ca. 1975) handeln, könnte dieser aufgrund eines mehr als 25-jährigen Bestehens auf Grundlage des § 49a Oö. BauO zum „rechtmäßigen Bestand“ erklärt werden.
- die Garage (rd. 17,60m²) im südöstlichen Grundstücksbereich ist genehmigt (siehe Einreichplan 1986) - ausgestattet mit elektrischem Tor
Im Flächenwidmungsplan ist die Liegenschaft derzeit als Grünland ausgewiesen. Bei Abbruch des Bestandsgebäudes und anschließender Neubebauung kann eine Behandlung als Dorfgebiet erfolgen (laut Auskunft der zuständigen Behörde).
- Als Dorfgebiete sind solche Flächen vorzusehen, die vorrangig für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie für Gärtnereien, im Übrigen aber nur für Bauwerke und Anlagen bestimmt sind, die auch im Wohngebiet (Abs. 1) errichtet werden dürfen, wobei jedoch als Wohngebäude nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Geschoßen über dem Erdboden und einem Dachraum mit insgesamt höchstens drei Wohnungen und nur insoweit zulässig sind, als die dörfliche Struktur des Gebietes sichergestellt ist.
- Darüber hinaus dürfen in Dorfgebieten bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie für Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören, unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 6 bis 6d verwendet werden; § 30 Abs. 7, 8 und 9 gelten sinngemäß.
- Darüber hinaus dürfen in Dorfgebieten bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie für Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören, unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 6 bis 6d verwendet werden; § 30 Abs. 7, 8 und 9 gelten sinngemäß.
- Bestehende, baurechtlich bewilligte Wohngebäude im Grünland, sofern diese nicht als land- und forstwirtschaftliche Gebäude baurechtlich bewilligt wurden, können im Flächenwidmungsplan als + Signatur ausgewiesen werden. Die Signatur + weist eine von Grünland umgebene Baulandfläche (in der Regel unter 1.000 m2) mit einem bestehenden Wohngebäude als Hauptgebäude aus. Weitere Hauptgebäude sind unzulässig. Für die in einem Anhang zum Flächenwidmungsteil dargestellte Fläche wird die Widmung Dorfgebiet festgelegt.
- Gewerbliche Nutzung wäre im Grünland/Dorfgebiet im Zuge einer Nachnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude denkbar, welche aber im ggst. Fall nicht vorliegt. Ansonsten sind Nutzungen, die auch im Wohngebiet zulässig sind, denkbar (siehe § 22 Abs. 1 Oö. ROG).
Energieausweis wird gerade erstellt und wird nachgereicht - der Verkauf soll inkl. Bestandmobilar mit Entsorgung durch Käufer erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) bearbeiten können.
Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Ihr Oliver Gassenbauer, 0699/10 639 105, og@eurea.at
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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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Lagebeschreibung
Gut angebundene Wohnlage in Hart bei Sattledt - Die Liegenschaft befindet sich in Hart bei Sattledt und überzeugt durch seine verkehrsgünstige Lage direkt an der Bundesstraße. Dadurch profitieren Sie von einer optimalen Erreichbarkeit und kurzen Wegen in die umliegenden Städte und Gemeinden. Die hervorragende Anbindung ermöglicht es, den Autobahnknoten Knoten Voralpenkreuz in wenigen Minuten zu erreichen. Von hier aus bestehen schnelle Verbindungen in Richtung Wels, Linz und Steyr – ideal für Pendler und alle, die flexibel unterwegs sein möchten. Trotz der direkten Lage profitieren Sie von einer sehr guten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kinderbetreuung sowie gastronomische Einrichtungen befinden sich im nahegelegenen Ortszentrum von Sattledt.