Direkt zum Inhalt

Zwei attraktive, bereits genehmigte Wohnungen zur Kurzzeitvermietung – 1180 Wien

1180 Wien
106 m2
Nutzfläche
€ 2.247,85
Nettomiete

Beschreibung

Diese modern möblierten Wohnungen bieten eine interessante Möglichkeit,diese zur gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in Top-Lage des 18. Wiener Bezirks zu übernehmen. Für beide Wohnungen liegt eine Ausnahmebewilligung gemäß § 129 Abs. 1a BO für Wien vor. Die bestehenden Bewilligungen sind bis 14. Oktober 2029 befristet.Die BO für Wien sieht vor, dass eine Ausnahmebewilligung für höchstens fünf Jahre erteilt werden darf und nach Ablauf der Befristung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen neuerliche Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Maßgeblich ist dabei die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Rechtslage.

Wohnung A 

  • ca. 44,65 m²
  • Kapazität: 4 Betten gemäß bestehender Ausnahmebewilligung
  • monatliche Mietvorschreibung brutto: € 1.180,00 (HMZ + BK+ 20% USt)

 

Wohnung B

  • ca.61,29 m²
  • Kapazität: 6 Betten gemäß bestehender Ausnahmebewilligung
  • monatliche Mietvorschreibung brutto: € 1.517,42 (HMZ + BK+ 20% USt)

 

Die im Rahmen der bestehenden Bewilligungen vorgeschriebenen vernetzten Rauchwarnmelder wurden bereits installiert. Für die Übernahme des vorhandenen Inventars sowie der bereits geschaffenen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung ist ein Möbelkostenersatz vorgesehen.

Ausführliche Informationen zu den Wohnungen, zur bestehenden Ausnahmebewilligung und zur Kurzzeitvermietung finden Sie in unserem detaillierten Exposé, das wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Frau Mag. Maria Rieger, Mobil: +43 699 1414 4040, Mail: m.rieger@advanta.at, steht für ein persönliches Gespräch sowie für einen Besichtigungstermin gerne zur Verfügung.

Lagebeschreibung

U6 & Kutschkermarkt

In der Umgebung
Bus
< 1km
U-Bahn
< 1km
Straßenbahn
< 1km
Bahnhof
< 1km
Autobahnanschluss
< 3km
Supermarkt
< 1km
Bäckerei
< 1km
Einkaufszentrum
< 1km
Arzt
< 1km
Apotheke
< 1km
Klinik
< 1km
Krankenhaus
< 1km
Schule
< 1km
Kindergarten
< 1km
Universität
< 1km
Höhere Schule
< 1km
Bankomat
< 1km
Bank
< 1km
Post
< 1km
Polizei
< 1km
Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

Anbieter kontaktieren

Letzte Änderung: 08.10.2026, 19:24:13 Uhr; Referenz-Nummer: 6915