Wohnen mit Blick zum Dom
4020 Linz / Oberösterreich62 m2
Wohnfläche2
Zimmer€ 995,01
BruttomieteBeschreibung
Eine ca. 76 m² große Wohnung mit ca. 62 m² Wohnfläche und mit ca. 14 m² Loggia.
Diese befindet sich im 2. Obergeschoß eines gepflegten Wohnhauses mit Lift (Zwischengeschoß). Im Wohnhaus herrscht eine ruhige Atmosphäre mit langfristigen Mietern / Nachbarn. Die in den grünen Innenhof ausgerichtete Loggia lädt ein zum puren Entspanne. Die Küche ist neuwertig und voll ausgestattet. Der Wohnbereich ist lichtdurchflutet und bietet eine schöne Aussicht zum Dom - dies macht die Immobilie zu etwas Besonderem.
Die Wohnung wurde 2019 grundsaniert.
Raumaufteilung:
- Wohnzimmer ca. 19 m²
- Schlafzimmer ca. 12,20 m²
- Küche ca. 11,52 m²
- Loggia ca. 13,55 m²
- Vorraum ca. 11,60 m²
- Bad mit Dusche (mit Fenster) ca. 5,13 m²
- WC extra (mit Fenster) ca.1,50 m²
- Abstellraum ca. 1,12 m²
Durch die tolle Lage befinden sich Geschäfte, Lokale und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe.
Eigener Kellerabteil
Zentralheizung
Miete inkl. Betriebskosten:
Euro 995,01 -inkl. Betriebskosten, inkl.10 % MwSt. zzgl. Heizkosten.
Die Betriebskosten in der Höhe von Euro 172,20- sind im Mietpreis inkludiert.
Kaution:
Euro 4.000,-
Provisionsfrei für den Mieter
Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1480.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
Wohnung in der Linzer- Innenstadt neben dem Einkaufszentrum Passage. Öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe.