Singlehit - kompakte 2-Zimmer-Wohnung mit Loggia nähe Unionkreuzung
4020 Linz / Oberösterreich37,65 m2
Wohnfläche2
Zimmer€ 640,00
BruttomieteBeschreibung
Die kleine 2-Zimmer-Wohnung liegt im 3.OG des 2018 generalsanierten Hauses und ist perfekt für Einzelpersonen geeignet.
Eckdaten:
- 37,65 m² reine Wohnfläche
- 7,66 m² Loggia (in den ruhigen Innenhof ausgerichtet)
- Schlafzimmer
- Küche kann abgelöst werden (VB EUR 500,00)
- kleines Kellerabteil vorhanden
- Freiparkplatz Nr. 11 im Innenhof optional anmietbar (EUR 46,00 zusätzlich) pro Monat
- Gesamtmiete: EUR 640,00 (Miete inkl. BK; exkl. Heizung/WW, exkl. Strom, exkl. PP)
Sonderausstattung:
- Rollläden an sämtlichen Fenstern
- Bad mit Waschbecken, Spiegelschrank, Handtuchheizkörper
Die Küche kann gerne von der Vormieterin abgelöst werden (VB EUR 500,00); Der Waschbeckenunterschrank, die Lampen, sowie der Holzbelag auf dem Balkon können kostenfrei in der Wohnung verbleiben. Vermieterseitig wird die Wohnung komplett unmöbliert vermietet.
Bitte lesen Sie vor einer Anfrage die Information "Förderungskriterien Mieter" (PDF-Beilage bei diesem Inserat) durch. Sollten diese Kriterien, die das Land OÖ vorgibt nicht alle zutreffen, dann bitte auch nicht anfragen!
Vermittlungstyp: Mietwohnung, Mietverhältnis befristet auf 5 Jahre, Kündigung nach Ablauf eines Jahres zu jedem Monatsletzten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Strom- und Heizkosten: werden direkt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen vorgeschrieben; die Vormieterin hat nach eigenen Angaben monatlich EUR 38,00 für Strom und EUR 45,00 für Fernwärme bezahlt. ACHTUNG - dies sind lediglich Richtwerte. Die tatsächlichen Energiekosten hängen vom eigenen Verbrauch und der allgemeinen Entwicklung der Energiekosten ab!
Heizung: Fernwärme.
Vertragserrichtung (einmalig): EUR 378,00
Hinweis - das Gebäude wurde mit Hilfe von Mitteln des Landes OÖ saniert, daher gilt: Der Mieter erklärt, laut OÖ Wohnbauförderungsgesetz 1993 eine förderbare Person im Sinne des § 2 Abs. 13 leg.cit. zu sein und verpflichtet sich, lt. OÖ Wohnbauförderungsgesetz (§ 27 Abs. 1), die bisherige Wohnung nachweislich weiterzuvermieten oder zu verkaufen. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Auflösung des gegenständlichen Vertrages lt. § 30, Abs. 2, Z. 13 des Mietrechtsgesetzes.
Ebenso verpflichtet sich der Mieter beim gegenständlichen Mietverhältnis Hauptwohnsitz zu begründen und dies durch Vorlage eines Meldezettels nachzuweisen. Achtung - die Sanierungsförderung hat nichts mit einer etwaigen Wohnbeihilfe für den Mieter zu tun.
Bei Interesse schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage - telefonische Terminanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Wir melden uns bei Ihnen gegebenenfalls wegen einem Besichtigungstermin. Besichtigungen werden gerne, allerdings mit max. 2 Personen durchgeführt.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Pläne
Lagebeschreibung
- Zentrumsnahe Wohngegend mit guter Infrastruktur - Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarer Nähe - Gute Anbindung an das Stadtzentrum und die Autobahn - Naherholungsgebiete wie Parks und Grünflächen in der Umgebung - In der Nähe von verschiedenen Bildungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen - Vielfältige Freizeitangebote in der Umgebung, wie z.B. Sportvereine, Kinos, Restaurants und Cafés