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Sanierungsbedürftiger Weinkeller Entwicklungspotenzial Bockfließ

2213 Bockfließ / Niederösterreich
50 m2
Grundfläche
auf Anfrage
Kaufpreis

Beschreibung

Sanierungsbedürftiger Weinkeller mit Entwicklungspotenzial in Bockfließ

In ruhiger Lage von Bockfließ gelangt dieser traditionelle, sanierungsbedürftige Weinkeller beziehungsweise dieses ehemalige Presshaus zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet viel Potenzial für Käuferinnen und Käufer, die ein individuelles Projekt im Weinviertel verwirklichen möchten.

Das bestehende Gebäude weist den ursprünglichen Charakter eines alten Weinkellers auf und befindet sich in einem umfassend sanierungsbedürftigen Zustand. Die Fassade, die traditionellen Holztore sowie die vorhandene Bausubstanz vermitteln den besonderen Charme des Objekts. Gleichzeitig eröffnet die Liegenschaft interessante Möglichkeiten für eine behutsame Revitalisierung oder eine weiterführende bauliche Nutzung.

Für das Objekt bestand in der Vergangenheit bereits ein genehmigter Einreichplan für ein Einfamilienhaus. Die damalige Genehmigung ist mittlerweile abgelaufen und stellt keine aktuell gültige Baubewilligung dar. Der frühere Einreichplan veranschaulicht jedoch das Entwicklungspotenzial der Liegenschaft und zeigt, wie eine mögliche Nutzung als individuelles Wohnhaus umgesetzt werden könnte.

Das seinerzeit geplante Konzept umfasste Wohnbereiche auf mehreren Ebenen, Kellerflächen, Sanitärbereich, Terrasse sowie Dachraum. Eine neuerliche Einreichung und Genehmigung wäre jedenfalls erforderlich und ist mit der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Behörde abzuklären.

Highlights

  • Traditioneller Weinkeller beziehungsweise ehemaliges Presshaus
  • Ruhige Lage in Bockfließ im Weinviertel
  • Schöner Ausblick auf die umliegenden Felder und Weinberge
  • Umfassend sanierungsbedürftiger Bestand mit besonderem Charakter
  • Früher genehmigter, mittlerweile abgelaufener Einreichplan für ein Einfamilienhaus
  • Anschauliches Entwicklungspotenzial für eine mögliche Wohnnutzung
  • Interessant für Individualisten, Anleger oder Projektentwickler

Hinweis

Das Gebäude wird im bestehenden, sanierungsbedürftigen Zustand verkauft. Es besteht derzeit keine aufrechte Baubewilligung für das im früheren Einreichplan dargestellte Einfamilienhaus. Eine künftige Nutzung, Sanierung oder Bebauung ist vorab mit der zuständigen Gemeinde und den jeweiligen Fachstellen zu prüfen.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr  Gerhard Zangger unter der Mobilnummer +43 660 531 74 20 und per E-Mail unter zangger@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 15.06.2026, 13:58:06 Uhr; Referenz-Nummer: 1160480