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Renovierungsbedürftige Backstube mit Betriebsanlagengenehmigung günstig abzugeben! - provisionsfrei

1030 Wien
3
Zimmer
120 m2
Nutzfläche
€ 419,80
Nettomiete

Beschreibung

In der Unteren Weißgerberstraße gelangt eine ca. 120 m² große Gewerbefläche mit bestehender Betriebsanlagengenehmigung für Zuckerbäckerei zur Vermietung. Die Einheit umfasst 3 Räume und eignet sich ideal als Vorbereitungsküche (keine Lüftungsanlage vorhanden).

Der Zustand ist renovierungsbedürftig, jedoch liegen aktuelle Elektro- und Kühlgerätebefunde vor. Die Fläche bietet somit eine solide Basis zur individuellen Adaptierung.

Ausstattung (Auszug):
Schockfroster (IVEX), Teigausrollmaschine, 2 Rührmaschinen & Teigknetmaschine (Hahn), 4 Tiefkühltruhen, mehrere Nirosta-Arbeitstische sowie diverses Zubehör.

Inventarablöse: VB € 15.000,-

Lage:
Zentrale Lage im 3. Bezirk mit guter Infrastruktur und Anbindung.

Fazit:
Ideal für Betriebe im Lebensmittelbereich, die von einer bestehenden Genehmigung profitieren und sich die Fläche nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag zur Zeit unbefristet ist. Dass es so bleibt, deuten Gespräche mit dem Vermieter an - kann aber hier nicht ausgeschlossen werden, dass der Mietvertrag auch eine Befristung erhält. Ebenso wird auch ein neuer Mietvertrag für dieses Objekt seitens des Vermieters erstellt werden.

Mit einer leichten Anhebung der Miete ist zu rechnen. Gespräche wurden bereits mit dem Vermieter aufgenommen, die ein positives Feed Back ergeben haben.

Unser Service endet nicht mit der erfolgreichen Vermittlung der Immobilie. Zusätzlich verfügen wir über ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern für alle Ihre Wünsche vor, während und nach dem Immobilienkauf bzw. der Vermietung. Angefangen von der Finanzierung über die Versicherung, Umzugsservice, Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Reinigungsservice, Energieausweis, Rechtsanwälte und Notare. 

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Aufgrund der geltenden EU-Verbraucherschutzgesetze sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, Verbraucher – private Interessenten - über ihre Rücktrittsrechte aufzuklären (14-tägige Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG ). Wir können daher nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Handy, E-Mail) bearbeiten. Gerne werden wir auch vor Ablauf dieser 14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig, wenn Sie uns gesetzeskonform (FAGG) und ausdrücklich (am besten per E-Mail) dazu auffordern. Wenn keine Kaufvereinbarung zustande kommt, ist unsere Tätigkeit für Sie selbstverständlich kostenfrei.

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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 22.04.2026, 16:34:52 Uhr; Referenz-Nummer: 3549