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Rarität in Währinger Bestlage – ca. 580 m² Grund mit vielseitigem Entwicklungspotenzial - Auch für Bauträger interessant

1180 Wien
113 m2
Wohnfläche
531 m2
Grundfläche
€ 1.470.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Bestehendes Einfamilienhaus revitalisieren oder die Möglichkeiten eines Neubaus ausschöpfen

 

Auf einem ca. 580 m² großen Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus mit viel Charakter und außergewöhnlichem Entwicklungspotenzial.

Der bestehende Altbestand verfügt unter anderem über großzügige Wohnräume, klassische Parkettböden und einen schönen Bezug zum begrünten Grundstück. Das Gebäude befindet sich jedoch in umfassend sanierungsbedürftigem Zustand und bietet damit zwei interessante Perspektiven: die grundlegende Revitalisierung und Neugestaltung des bestehenden Hauses oder – vorbehaltlich der baurechtlichen Möglichkeiten – die Realisierung eines Neubaus.

Eine Liegenschaft für Käufer, die nicht nach einer fertigen Lösung suchen, sondern in hervorragender Währinger Wohnlage ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen möchten.

 

Das bestehende Wohnhaus vermittelt trotz seines Sanierungsbedarfs noch heute den Charme eines klassischen Einfamilienhauses. Großzügige Fensterflächen, teilweise Fischgrätparkett, gut proportionierte Wohnräume sowie der Blick ins Grün bilden eine interessante Grundlage für eine umfassende Neugestaltung.

Gleichzeitig ist der Sanierungsbedarf nicht zu unterschätzen. Teile des Gebäudes – insbesondere auch im Kellerbereich – zeigen deutlich, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich ist. Für Käufer, die den Bestand erhalten möchten, bietet sich damit die Möglichkeit, das Haus technisch und gestalterisch vollständig neu zu denken.

Alternativ bietet die Liegenschaft aufgrund ihrer Grundstücksgröße und der bestehenden Flächenwidmung eine interessante Ausgangsbasis für die Planung eines Neubaus.

Der aktuelle Flächenwidmungs- und Bebauungsplan weist für diesen Bereich Bauland/Wohngebiet, Bauklasse II, Gebäudehöhe 10,5 m sowie offene oder gekuppelte Bauweise (ogk) aus.

 

Sehen Sie sich auch unsere Videobesichtigung des Objektes an.

 

 

Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 01.09.2026, 15:49:57 Uhr; Referenz-Nummer: 863