Original Wiener Gasthaus - Traditionsbetrieb im 20. Bezirk !
1200 Wien153 m2
Nutzfläche€ 1.736,41
NettomieteBeschreibung
Zur Weitergabe steht ein echtes Wiener Original – ein liebevoll geführtes Gasthaus mit Charakter und Charme, das
sich in einer guten Lage des 20. Bezirks befindet.
Dieses Top Lokal verbindet traditionelles Ambiente mit moderner Ausstattung und bietet seinem Nachfolger beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterführung.
Das Gasthaus ist voll ausgestattet, befindet sich im laufenden Betrieb und verfügt über eine großzügige Küche, die
alle Anforderungen der klassischen Gastronomie erfüllt. Besonders hervorzuheben ist der einladende Schanigarten,
der ganzjährig nutzbar ist und Gästen eine gemütliche Atmosphäre bietet.
Die Stammkundschaft schätzt das Haus für seine Authentizität, das herzliche Service und die hohe Qualität.
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Ausstattung & Besonderheiten
• Vollausgestattete Küche
• Schöner, ganzjährig nutzbarer Schanigarten
• Infrarotpaneele im Eingangsbereich
• Jeder Raum mit separat dimmbarer Beleuchtung
• Musiksystem individuell in jedem Raum steuerbar
• Aufrechte Betriebsanlagengenehmigung
• Unbefristeter Mietvertrag
• Faire Ablöse auf Anfrage
• Alarmanlage vorhanden
• Übernahme nach Vereinbarung
Fazit
Ein einzigartiges Angebot für Gastronomen, die ein eingeführtes Wiener Gasthaus mit treuer Stammkundschaft
übernehmen möchten. Die Kombination aus traditionellem Charme, moderner Technik und laufendem Betrieb macht
dieses Objekt zu einer seltenen Gelegenheit im 20. Bezirk.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!