Ligero | Nähe Plus City
4061 Pasching / Oberösterreich72,63 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 1.078,00
BruttomieteBeschreibung
> Pasching | Wohnung | Mieten <
Diese gepflegte 3-Zimmer-Wohnung befindet sich in attraktiver Lage von Pasching, im beliebten Ortsteil Langholzfeld, nur wenige Minuten von der PlusCity entfernt. Die südseitige Ausrichtung sorgt für helle Wohnräume und ein angenehmes Wohngefühl zu jeder Jahreszeit.
Besonders hervorzuheben ist die durchdachte Raumaufteilung, die ein komfortables Wohnen ermöglicht und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Die vorhandene Küche sowie mehrere Einrichtungsgegenstände, darunter ein Kleiderschrank im Schlafzimmer, eine Wohnwand, die Garderobe und der Spiegelschrank im Badezimmer, können nach Vereinbarung gegen Ablöse vom Vormieter übernommen werden. Dies erleichtert den Einzug und ermöglicht einen raschen Start im neuen Zuhause. Alternativ bietet die Wohnung ausreichend Spielraum, um die Räume ganz nach den eigenen Vorstellungen einzurichten.
Im Mietpreis sind bereits zwei KFZ-Stellplätze enthalten. Zur Wohnung gehören ein zugewiesener Freiparkplatz sowie ein fixer Stellplatz im Carport auf der Rückseite des Gebäudes. Zusätzlichen Stauraum bietet das zur Wohnung gehörende Kellerabteil.
Für den täglichen Komfort steht den Bewohnerinnen und Bewohnern außerdem ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum zur Verfügung.
Lage
Die Wohnung befindet sich in attraktiver Lage im beliebten Ortsteil Langholzfeld und bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie öffentliche Verkehrsmittel sind rasch erreichbar. Zahlreiche Freizeit- und Sportmöglichkeiten, Rad- und Spazierwege sowie die Nähe zur PlusCity sorgen für eine hohe Wohn- und Lebensqualität.
Kosten und Befristung
Die Kosten der Vertragserrichtung sind vom Mieter zu tragen.
Heizkosten siehe Preisdetailinformation.
Die Küche und weitere Einrichtungsgegenstände können vom Vormieter übernommen werden.
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 5 Jahre befristet vermietet.
Gemäß §29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen.
Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 5 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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