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Kompakte Starterwohnung nahe Reumannplatz – perfekt für Studierende & Singles

1100 Wien
36 m2
Wohnfläche
1
Zimmer
€ 649,00
Bruttomiete

Beschreibung

Diese charmante 36 m² Wohnung im 10. Bezirk überzeugt durch eine clevere Raumaufteilung und eine unschlagbare Lage. Ideal für Studierende oder Alleinstehende, die eine gut angebundene und praktische Wohnlösung suchen.

Die Wohnung verfügt über ein gemütliches Wohn-/Schlafzimmer, eine separat begehbare Küche sowie getrennte Sanitärbereiche (Bad und WC). Ein kleiner Vorraum mit integriertem Kasten sorgt für zusätzlichen Stauraum und einen aufgeräumten ersten Eindruck beim Nachhausekommen.

Die Küche ist bereits voll ausgestattet – inklusive Geschirrspüler und Waschmaschine, sodass du dir um die Grundausstattung keine Gedanken machen musst.

Durch die westliche Ausrichtung genießt die Wohnung besonders am Nachmittag und Abend angenehmes Licht. Das Haus verfügt über einen Lift, der vom Halbstock aus erreichbar ist.

Die Lage spricht für sich: In wenigen Gehminuten erreichst du die U1-Station Reumannplatz sowie mehrere Straßenbahnlinien. Supermärkte, Shops und ein Markt befinden sich in unmittelbarer Nähe – perfekt für den schnellen Einkauf zwischendurch oder den gemütlichen Wochenendbummel.

 

Hard Facts

  • Wohnfläche: ca. 36 m²
  • Zimmer: 1
  • Separate Küche
  • Bad und WC getrennt
  • Kleiner Vorraum mit Kasten
  • Voll ausgestattete Küche inkl. Geschirrspüler
  • Waschmaschine vorhanden
  • Lift (Zugang über Halbstock)
  • Ausrichtung: Westen
  • Mietdauer: 5 Jahre
  • Lage: 10. Bezirk, Nähe Reumannplatz

 

 Highlights

  • Perfekt für Studierende & Singles
  • Top-Anbindung (U1 + Straßenbahnen)
  • Einkaufsmöglichkeiten & Markt direkt ums Eck
  • Praktische Raumaufteilung auf kompakter Fläche
  • Sofort bezugsbereit dank vorhandener Geräte
  • Angenehme Abendsonne durch Westausrichtung

Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers sowie der Hausverwaltung und sind ohne Gewähr.

Bestellerprinzip

Hinweise für Mietinteressenten:

Wir sind vom Vermieter dieser Immobilie mit der Vermittlung eines Mietvertrages beauftragt. Deshalb ist es uns gemäß § 17 s Maklergesetz untersagt, mit Ihnen als Mietinteressent eine Provisionsvereinbarung zu schließen. Das bedeutet für Sie:  Wir sind ausschließlich im Auftrag des Verfügungsberechtigten und nicht als Doppelmakler tätig. Sie gehen bezüglich der Immobilie und Ihrer Mietabsicht mit uns KEIN Vertragsverhältnis ein und werden von uns diesbezüglich KEINE Rechnung erhalten.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 06.05.2026, 13:30:37 Uhr; Referenz-Nummer: 3141/3176