HOCHWERTIGE INNENSTADTWOHNUNG | AB 01.01.2027 | UNBEFRISTET
2700 Wiener Neustadt / Niederösterreich49,9 m2
Wohnfläche2
Zimmer€ 640,00
BruttomieteBeschreibung
Lage:
Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage von Wiener Neustadt, direkt an der Herzog‑Leopold‑Straße, einer der wichtigsten Einkaufs- und Flaniermeilen der Stadt. In unmittelbarer Umgebung finden sich zahlreiche Geschäfte, Gastronomiebetriebe und Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Der Bahnhof Wiener Neustadt ist in wenigen Gehminuten erreichbar und bietet eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Zudem besteht eine schnelle Erreichbarkeit der A2 Südautobahn sowie der S4 Schnellstraße.
Objektbeschreibung:
Zur Vermietung gelangt eine 2-Zimmer Wohnung im 2. Obergeschoss mit ca. 49 m² Wohnfläche in bester Innenstadtlage von Wiener Neustadt – direkt an der Fußgängerzone. Die Wohnküche bietet durch eine Größe von ungefähr 25 m² und einen durchdachten Schnitt genügend Platz. Ein praktischer Abstellraum kann von der Wohnküche erreicht werden. Die Wohnküche und das Schlafzimmer sind mit einem hochwertigen Parkett ausgestattet.
Ausstattung:
- 2 Zimmer
- Abstellraum
- Badezimmer mit WC
- Vorraum
Die Wohnung wird abgesehen von der Küche unmöbliert vermietet. Die Wohnung wird ohne Waschmaschine vermietet - ein Waschmaschinenanschluss ist im Badezimmer vorhanden.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Matthias Lippert-Primus unter der Mobilnummer +43 660 71 662 05 und per E-Mail unter lippert@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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