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Grundstück-Neubauprojekt oder Privathaus

1130 Wien
1.130 m2
Grundfläche
€ 1.600.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Baubewilligtes Projektgrundstück in 1130 Wien ! Dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von ca 1.130 m²
bietet Ihnen die perfekte Grundlage, um Ihren Wohntraum oder Ihr Geschäftsvorhaben in einer der begehrtesten
Lagen Wiens zu verwirklichen.
Der Kaufpreis von 1.600.000,00 € spiegelt den Wert und die hervorragende Lage dieses Grundstücks wider – eine
Investition, die sich langfristig auszahlt. Die Lage bietet nicht nur viel Platz, sondern auch eine gute
Verkehrsanbindung. Der Bus ist fußläufig erreichbar und bringt sie zur nahegelegenen U-Bahn Station. e. 

Neubauobjektdaten: Wohnnutzfläche 558,32 m², 11 Wohneinheiten mit Loggien, Balkonen und Dachterrassen im Ausmaß von 213,46 m² und 264 m² Gartenfläche., 13 Tiefgaragenplätze, Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätz


Das Projekt eignet sich ideal für Bauträger und Investoren, die ein modernes Wohnprojekt starkem Vermarktungspotenzial realisieren möchten.
Dieses Grundstück ist der ideale Ausgangspunkt, um ein modernes Wohnhaus, eine großzügige Villa oder ein Mehrparteienhaus zu errichten – ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen. Nutzen Sie die Chance, in eine Lage zu
investieren, die Lebensqualität, Infrastruktur und Zukunftspotenzial vereint.


Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer und/oder Dritter und sind daher ohne Gewähr.
Es wird auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen. Wir weisen auf Ihre 14-tägige
Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email)
beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns
ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung
fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE
ANFRAGEN BEARBEITEN!!
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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 11.05.2026, 17:29:15 Uhr; Referenz-Nummer: 3479/2492