Grundstück mit Abbruchhaus in Tulln – Neubau mit 780 m² möglich
3430 Tulln an der Donau / Niederösterreich1.008 m2
Grundfläche€ 620.000,00
KaufpreisBeschreibung
Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Tulln
In attraktiver Lage von Tulln gelangt dieses großzügige Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 780 m² zum Verkauf. Die Liegenschaft bietet ideale Voraussetzungen für individuelle Bauvorhaben und überzeugt durch ihre vielseitigen Bebauungsmöglichkeiten.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Bestandsgebäude, welches als Abbruchobjekt eingestuft ist. Die geschätzten Abbruchkosten belaufen sich auf ca. EUR 35.000.
Widmung & Bebauung:
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Bauklasse I und II
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Offene oder gekoppelte Bauweise möglich
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40 % Verbaubarkeit
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Ca. 780 m² erzielbare Wohnnutzfläche (bei Neubebauung, abhängig von Planung und Genehmigung)
Diese Bebauungskennzahlen ermöglichen ein attraktives Entwicklungspotenzial – ideal sowohl für ein großzügiges Einfamilienhaus als auch für ein Projekt mit mehreren Wohneinheiten.
Das Grundstück eignet sich besonders für Bauträger, Investoren oder private Bauherren, die das volle Potenzial dieser Liegenschaft ausschöpfen möchten.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Meralda Beljur unter der Mobilnummer +43 660 576 33 88 und per E-Mail unter beljur@decus.at persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
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