Gartenheimstraße | Supermarkt mit großzügiger Auslage zu vermieten | PKW-Stellplätze verfügbar
1220 Wien3
Zimmer160 m2
Nutzfläche€ 2.495,00
NettomieteBeschreibung
1220 Wien | Gartenheimstraße | großzügiger Shop zu vermieten
direkt bei der Eßlinger Hauptstraße.
Eckdaten:
- ehemaliger Supermarkt mit großzügiger Auslage zu vermieten.
- 160 m2 Nutzfläche ebenerdig; unterteilt sich in Shop-Bereich und Nebenräume
- EG: von der Straße einsichtiger Hauptraum, 2 weitere kleine Räume, zwei separate Toiletten mit Handwaschbecken
- Zentralheizung
- der Vorplatz (Fläche 1 und 2) sind in der Miete inkludiert und können vorbehaltlich der Bewilligung z.B. auch als Schanigarten verwendet werden.
Optional steht auch ein 94 m2 großer Kellerbereich mit einem Aufenthaltsraum mit Einbauküche sowie drei Einlagerungsräumen mit Industriekühlschränken zur Verfügung.
Monatl. Miete EUR 495,-- inkl. BK zzgl. 20% USt.
Konditionen:
- Mietdauer: 10 Jahre
- das Geschäftslokal kann ab sofort gemietet werden
- BMM: € 2.495,00 (inkl. BK zzgl. 20% USt.)
zzgl. monatl.:
- HK-Akonto: € 192,50 netto
- WW-Akonto: € 11,00 netto
- Stromgutschrift Paketstation: € -10,42 netto
- Inventarablöse nach Vereinbarung
Optional können 1-2 PKW-Stellplätze für jeweils € 80,-- netto pro Monat angemietet werden.
Nebenkosten bei Anmietung:
- Kaution: € 12.500,-
- Vergebührung des Mietvertrages: ca. € 3.592,80
- Provision: 3 BMM zzgl. 20% USt.
Die Firma 360lage eins GmbH (FN 436868 d), Bauernmarkt 10/20a, 1010 Wien ist im Sinne des § 5 Maklergesetzes als Doppelmakler tätig und weist auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zur Auftraggeberin hin.
Die anmietende Partei zahlt im Erfolgsfall an die Firma 360lage eins GmbH (FN 436868 d), Bauernmarkt 10/20a, 1010 Wien, eine Mieter-Maklerprovision in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. Die Provision errechnet sich aus der im Mietvertrag vereinbarten Nettomiete zzgl, Betriebskosten. Falls Ihnen dieses Objekt bereits als verkauf- oder vermietbar bekannt ist, ersuchen wir innerhalb von 3 Werktagen um Ihre schriftliche Nachricht, ansonsten gilt die Provisionsregelung als vereinbart. Ausdrücklich vereinbart wird dieser Provisionsanspruch in gleicher Höhe auch für die in § 15 MaklerG vorgesehenen Fälle (Unterlassung eines notwendigen Rechtsaktes wider Treu und Glauben, Abschluss eines zweckgleichen Geschäftes, Abschluss mit einem Dritten aufgrund der Weitergabe der Abschlussmöglichkeit, Ausübung eines Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrechtes). Bei den Größen und Ertragsangaben handelt es sich um von Abgeber/in (Eigentümer/in bzw. Hausverwaltung) zur Verfügung gestellte Informationen. Die Angaben wurden von uns kontrolliert, eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Letztstand müssen wir allerdings ausschließen.
Pläne
Lagebeschreibung
Nähe Eßlinger Hauptstraße