Frastanz: Wohnung in Mehrfamilienhaus Gesamt ca. 105 m² mit Gartennutzung – flexibel als 1 und 2 Wohneinheiten mietbar
6820 Frastanz / Vorarlberg105 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 1.650,00
BruttomieteBeschreibung
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Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten
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Top 1 + Top 2 gemeinsam mietbar: ca. 105 m²
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Top 1 ca. 60 m² EG und UG | Top 2 ca. 45 m² (OG)
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2 Bäder | 2 Küchen | 2 WC
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2–3 Zimmer (je nach Nutzung)
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Garten mit Stadl zur Mitbenutzung
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Abstellraum im EG mit Platz für WM/Trockner + Einbauschränke
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Flexibles Wohnkonzept: Familie, Homeoffice oder getrennte Bereiche
In ruhiger Lage von Frastanz befindet sich dieses gepflegte Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten (Top 1, Top 2 und Top 3). Besonders attraktiv: Top 1 und Top 2 können gemeinsam angemietet werden und ergeben zusammen eine großzügige Wohnfläche von ca. 105 m² – ideal für eine kleine Familie, für Wohnen & Arbeiten, oder für alle, die mehr Platz und Privatsphäre schätzen.
Die beiden Einheiten sind aufgeteilt in
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Top 1 (ca. 60 m²) und
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Top 2 im Obergeschoss (ca. 45 m²).
Durch die Kombination profitieren Mieter von einem besonderen Komfort: zwei Küchen, zwei Bäder und zwei separate WCs – perfekt, um Alltag und Rückzugsmöglichkeiten entspannt zu organisieren (z. B. Elternbereich & Kinderbereich oder Homeoffice-Einheit).
Die Raumaufteilung bietet je nach Nutzung 2 bis 3 Zimmer und lässt sich flexibel gestalten. Ein echtes Plus ist der Garten mit schönem Stadl, der allen Wohneinheiten zur Verfügung steht. Die Nutzung erfolgt gemäß Pflichten und Rechten, insbesondere im Hinblick auf die Pflege und ordentliche Nutzung.
Zusätzlichen Komfort bietet ein Abstellraum im Erdgeschoss mit Platz für Waschmaschine, Trockner sowie Einbauschränke, wodurch sich Stauraum und Ordnung optimal lösen lassen.
Fazit: Ein durchdachtes Wohnangebot mit viel Flexibilität, Gartenmitbenutzung und einem Wohnkonzept, das in dieser Form selten ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.