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Erstbezug im Village im Dritten – Deine Citywohnung mit Balkon

1030 Wien
34,66 m2
Wohnfläche
1
Zimmer
€ 1.100,00
Bruttomiete

Beschreibung

Erstbezug, kompakt gedacht, gut gemacht. Diese 1-Zimmer-Wohnung bringt alles mit, was es für unkompliziertes Wohnen in der Stadt braucht. Ein Vorraum mit Platz für Garderobe und Stauraum, ein klar geschnittener Wohnraum und ein Grundriss, der keinen Quadratmeter verschenkt. Alles neu, alles bereit für den ersten Einzug.

Wohnen, schlafen, essen, abschalten – alles in einem Raum, aber mit genug Platz, um die einzelnen Bereiche gut zu organisieren. Dazu ein modernes Bad und eine Ausstattung, die auf das Wesentliche setzt, ohne auf Komfort zu verzichten.

Der rund 5 m² große Balkon bringt zusätzlichen Freiraum in die Wohnung. Platz für einen kleinen Tisch, zwei Stühle, ein bisschen Grün oder den Kaffee an der frischen Luft. Eine unkomplizierte Erweiterung des Wohnraums, die gerade in der Stadt den Unterschied macht.

Damit ist die Wohnung die ideale kleine Stadtwohnung für Berufspendler, Studierende, Singles und alle, die zentral, modern und ohne unnötige Quadratmeter wohnen möchten. Ein Kellerabteil ist rundet das Angebot ab.

Das Village im Dritten steht für ein Quartier, in dem alles zu Fuß erreichbar ist. Einkaufen, Essen gehen, Alltag erledigen – alles nah. Gleichzeitig liegt der Hauptbahnhof praktisch vor der Tür und verbindet schnell mit dem Rest der Stadt. Zentral, ohne hektisch zu sein – urban, aber mit Raum zum Durchatmen.

Für weiteführende Unterlagen, stellen Sie einfach direkt eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns gleich unter +436701829197 oder t.pinegger@norap.at. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir können keine Gewähr für die Objektangaben übernehmen, da wir diese nicht selbst ermitteln. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Objektangaben nicht auf Ihre Richtigkeit überprüft wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Änderungen und Irrtürmer vorbehalten. Eine Weitergabe des Exposés bzw. der Informationen an Dritte beeinträchtigt nicht unseren Provisionsanspruch.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 08.09.2026, 15:15:35 Uhr; Referenz-Nummer: 1907/142