Eigentumswohnung im Zentrum von Laa/Thaya
2136 Laa an der Thaya / Niederösterreich81 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 149.000,00
KaufpreisBeschreibung
Eigentumswohnung im Zentrum von Laa/Thaya
Diese helle, sehr gepflegte Wohnung liegt im Herzen von Laa/Thaya. Sie liegt im 3. Stock (ACHTUNG: KEIN LIFT!!!) und bietet einen wunderbaren Ausblick!
Sie ist voll möbliert und teilt sich wie folgt auf: Vorraum, Küche mit Abstellraum, 3 Zimmer, WC und Bad mit Waschmaschinenanschluss. Ein Autoabstellplatz im Hof gehört dazu. Eine Dauerparkmöglichkeit findet sich nur einige Meter weit entfernt.
Zum S-Bahnhof sind es mit dem Auto jeweils ca. 5 Autominuten, zu Fuß oder mit dem Rad ca. 2 Kilometer.
Laa/Thaya verfügt über eine sehr gute Infrastruktur, mehr zur Stadt Laa/Thaya unter www.laa.at
Die angegebene Wohnfläche entspricht der Nutzfläche iSd MRG § 17 (2).
WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Die sorgfältigen Recherchen des Immobilienmaklers haben ergeben, dass keine weiteren Unterlagen im Bauakt der Gemeinde aufliegen.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposee ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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