EG - Sanierungsbedürftige Wohnung Nähe Augarten - Unbefristeter Mietvertrag
1200 Wien3
Zimmer57 m2
Nutzfläche€ 448,31
BruttomieteBeschreibung
Beschreibung:
Zur Vermietung gelangt eine ca. 57 m² große Altbauwohnung in der Karajangasse im 20. Bezirk.
Die Wohnung befindet sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zustand und bietet daher viel Gestaltungsspielraum für handwerklich geschickte Mieter oder Individualisten, die ihre Wohnung nach eigenen Vorstellungen adaptieren möchten.
Das Objekt liegt in einem klassischen Wiener Altbau mit schönem Stiegenhaus und überzeugt durch eine gute Raumaufteilung sowie helle Räume.
Wohnungszustand & Ausstattung:
- Wohnung im Roh-/Sanierungszustand
- Teilweise bereits vorbereitete Flächen (Spachtel-/Vorarbeiten sichtbar)
- Badezimmer im Aufbau (Dusche/Anschlüsse vorhanden)
- Wohnung wird ohne Heizung vermietet
- Für die Anschaffung von Herd + Abwasch(Spüle mit Armatur) in der Küche im mittleren Preissegment wird es von unserer Seite aus einen Kostenersatz geben
- Klassischer Altbau mit Potential
- Wohnung befindet sich im EG neben dem Eingang
Raumaufteilung
- Vorraum mit Zugang zu allen Räumlichkeiten
- Badezimmer mit Dusche, Fenster und WC
- Geplanter Küchenbereich
- Wohnzimmer
- 2 kleine separate Zimmer welche individuell als Schlaf bzw. Arbeitszimmer genutzt werden können
Sämtliche Kosten der Sanierung sind vom Mieter zu tragen.
Die Einheit eignet sich somit ideal für handwerklich versierte Mieter, welche die Wohnung nach eigenen Vorstellungen gestalten und langfristig nutzen möchten.
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Karajangasse im 20. Wiener Gemeindebezirk (Brigittenau).
Die Umgebung bietet eine gute Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Verkehrsanbindung sowie Nahversorgern in unmittelbarer Nähe.
Ein besonderes Highlight ist die unmittelbare Nähe zum Augarten, einer der schönsten Parkanlagen Wiens. Dieser bietet ideale Möglichkeiten zur Erholung, Freizeit und sportlichen Aktivitäten und ist in wenigen Minuten erreichbar.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.