Die gute Anlage
8280 Fürstenfeld / Steiermark75,88 m2
Wohnfläche3
Zimmer€ 162.500,00
KaufpreisBeschreibung
Attraktive Anlageimmobilie in der Bezirkshauptstadt Fürstenfeld, Oststeiermark
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind 0699 1008 5785
Diese wertvolle Anlage in der charmanten Bezirkshauptstadt Fürstenfeld bietet eine hervorragende Gelegenheit für Investoren.
Das Objekt umfasst insgesamt 55 Wohnungen und 31 Kfz Stellplätze, davon steht eine Wohnung mit 75,88qm mit zwei Kfz Plätze zum Ankauf bereit.
Die Befristung trägt zur Flexibilität für zukünftige Entwicklungen und Neuvermietungen bei.
Das Gebäude ist in einem guten Zustand und wurde laufend instandgehalten.
Der Reparaturfonds per August 2025 beträgt rund 68.000 EUR, dies stellt eine solide Rücklage für zukünftige Instandhaltungen da.
Die Jahresmieteinnahme betragen für die Wohnung 5.488,32 EUR und für die zwei Kfz Plätze 972,12 EUR (jeweils netto zzgl. Ust. und Betriebskosten) und unterstreichen somit die solide und lukrative Ertragskraft dieser Immobilie.
Lage in Fürstenfeld: Die Immobilie befindet sich in der lebendigen Bezirkshauptstadt, die durch ihre gute Infrastruktur bekannt ist.
Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte, Banken und öffentliche Verkehrsmittel sind bequem erreichbar.
Freizeit und Erholung: Die Stadt bietet zahlreiche Naherholungsgebiete, kulturelle Veranstaltungen und eine vielfältige Gemeinschaft.
Verkehrsanbindung: Gute Anbindung an die Autobahn und den öffentlichen Nahverkehr ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Regionen.
Diese Anlageimmobilie vereint eine stabile Einkommensquelle mit einer attraktiven Lage in der Oststeiermark. Für weitere Informationen oder eine Besichtigung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind 0699 1008 5785
Energieklasse: HWB 80,30kWh/m2a
Keine Gewähr bei Abweichungen der Flächen und Preise etc.
Im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages, ist an uns die gesetzliche Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer laut der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregel für Immobilienmakler (BGBI. 297/1996), zu bezahlen
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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