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Bregenz: 2-Zimmerwohnung in zentraler Ruhelage mit Gartenanteil

6900 Bregenz / Vorarlberg
2
Zimmer
48,4 m2
Nutzfläche
€ 1.091,60
Bruttomiete

Beschreibung

2-Zimmerwohnung in zentraler Ruhelage in Bregenz

Objektbeschreibung

Zur Vermietung gelangt eine attraktive und gut geschnittene 2-Zimmerwohnung in äußerst begehrter Lage von Bregenz. Die Wohnung überzeugt durch ihre ruhige Umgebung und gleichzeitig zentrale Lage, wodurch sowohl Erholung als auch optimale Infrastruktur gewährleistet sind.

Die Wohnnutzfläche beträgt ca. 48,4 m² und bietet ein modernes sowie komfortables Wohngefühl.

Lage

Die Immobilie befindet sich in einer hervorragenden Lage mit optimaler Anbindung:

  • Bahnhof in wenigen Gehminuten erreichbar
  • Stadtzentrum fußläufig erreichbar
  • Seeanlagen und zahlreiche Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe
  • Sehr gute Verkehrsanbindung (nahe Autobahn)

Die Kombination aus Ruhe und Zentralität macht diese Wohnung besonders attraktiv.

Raumaufteilung & Ausstattung

Die Wohnung verfügt über folgende Highlights:

  • Großzügiges Schlafzimmer
  • Heller Wohn- und Essbereich
  • Große Raumhöhe (über 2,50 m) für ein angenehmes Wohngefühl
  • Badezimmer mit WC, Badewanne und Waschmaschinenanschluss
  • Großer, überdachter Balkon (ca. 9 m²)
  • Eigener Garten mit direktem Zugang über die Terrasse
  • Sonnenschutz durch Lamellenstoren (Kurbelantrieb)

Zubehör

  • 1 Tiefgaragenplatz
  • 1 Kellerabteil

Besonderheiten

Diese Wohnung besticht durch ihre Kombination aus:

✔ zentraler Lage
✔ ruhiger Wohnatmosphäre
✔ durchdachtem Grundriss
✔ privatem Gartenanteil

Ideal geeignet für Singles oder Paare, die stadtnahes Wohnen mit hoher Lebensqualität verbinden möchten.

 

Hauptmietzins Wohnung €    737,00
Betriebskosten Akonto €    294,60

Hauptmietzins Tiefgaragenplatz 

€      60,00
Gesamt inkl. 1 Tiefgaragenplatz € 1.091,60

 

Einmalkosten:

  • Vertragserrichtung durch Rechtsanwalt: € 420,00 inkl. 20 % USt
  • Kaution (3 Bruttomonatsmieten): € 3.274,80
    (Zahlung wahlweise per Überweisung oder Bankgarantie möglich)

Verbindlichkeit der Mietzusage:

Die vom Mietinteressenten abgegebene Mietzusage stellt eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Mietvertrages dar.

Im Falle eines Rücktritts des Mietinteressenten nach Abgabe der Mietzusage verpflichtet sich dieser zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von € 900,00 inkl. 20 % Umsatzsteuer.

Dieser Betrag wird unabhängig vom tatsächlichen Schaden vereinbart und ist vom Mietinteressenten im Falle des Rücktritts zu tragen.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 13.04.2026, 14:42:56 Uhr; Referenz-Nummer: 7488/237