Bar-Club-Disko in perfekter Lage bei U-Bahn Station !
1080 Wien115 m2
Nutzfläche€ 2.309,91
NettomieteBeschreibung
BAR-CLUB-DISCO in sehr guter Lage abzugeben !
Diese Immobilie ist eine ideale Gelegenheit, eine pulsierenden Nachtklub zu betreiben. Mit einer Fläche von 115 m² und einer exzellenten U-Bahn/Straßenbahn-Anbindung ist dieses Objekt perfekt positioniert, um ein aufregendes Nachtleben zu schaffen.
Raumaufteilung:
Erdgeschoß:
- Eingangsbereich
- Garderobe
- Große Tanzfläche
- Voll ausgestattete Bar (Geschirrspüler, Kühlmöglichkeiten, Eiswürfelmaschine)
- Lounge
- Lager
Obergeschoß:
- großer Loungebereich
- Büro
- Mitarbeiterraum
- Gäste Toiletten
- Mitarbeiter Toilette
Vor dem Lokal gibt es einen großen Gastgarten mit ca 70 m² und 50 Plätzen.
Außerdem ist eine moderne Sound und Lichtanlage mit einem DJ Pult vorhanden.
Befunde wie Elektro- Lüftung- etc.. sind vorhanden und auf Letztstand.
"AUFSPERREN UND WEITERMACHEN"
Der Mietvertrag wird unbefristet abgeschlossen.
Ablöse auf Anfrage !
Gesamtmiete inkl. BK und USt 2771,90 €.
Die Öffnungszeiten sind dzt. von Mo - So von 20h bis 6h Früh.
Lage: Sehr frequentierte Lage, Nähe Thaliastraße und Gablenzgasse, ausgezeichnete Sichtbarkeit, sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung
Die Angaben zu dieser Immobilie wurden uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellt und sind ohne Gewähr.
Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kauf-/Mietvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos.
Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)
AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!