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Attraktive 2-Zimmer-Wohnung in 1120 Wien !

1120 Wien
2
Zimmer
41,74 m2
Nutzfläche
€ 100.000,00
Kaufpreis

Beschreibung

Diese gemütliche Wohnung in der 2. Etage bietet auf 41,74 m² ein perfektes Zuhause für junge Pärchen, die Wert auf Komfort und eine gute Lage legen.

  • Lage: 1120 Wien – ein lebendiges und familienfreundliches Viertel
  • Wohnfläche: 41,74 m² mit 2 gut geschnittenen, zentral begehbaren, Zimmern
  • Kaufpreis: € 100.000,00 – ein attraktives Angebot für diese Lage
  • Verkehrsanbindung: Hervorragend angebunden mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Bahnhof in unmittelbarer Nähe – ideal für den täglichen Arbeitsweg und Freizeitaktivitäten
  • Infrastruktur: Arzt, Apotheke, Klinik, Schulen, Kindergarten, Universität, Höhere Schule, Supermarkt, Bäckerei und ein großes Einkaufszentrum ist in unmittelbarer Nähe zu erreichen
  • Objektdaten: Vorraum, Küche mit allen Küchengeräten, Bad mit Dusche, WC, Wohn- und Schlafraum. Böden: Holz  und Fliesen. Tw neue Kunststofffenster

    Monatliche BK-Vorschreibung durch die Hausverwaltung: aktuell € 206,98 inkl. WW, USt und Rep.Fond. Die Höhe des Rep.Fonds beträgt per 12/2025 € 61.466

Die Wohnung ist dzt noch bis 2.3.2029 befristet vermietet, die jährlichen Mieteinnahmen betragen 4.287,48 €     


Die Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümer und/oder Dritter und sind daher ohne Gewähr.

Es wird auf das wirtschaftliche Naheverhältnis zum Verkäufer hingewiesen. Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (gemäß § 11 FAGG ) hin.
Um Ihre Rechte zu wahren, können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Email) beantwortet werden.
Vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist werden wir gerne für Sie tätig, wenn Sie gesetzeskonform (FAGG) uns ausdrücklich (am einfachsten per E-Mail) dazu auffordern.
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie vollkommen kostenlos. 

Wir informieren Sie darüber, dass wir bei diesem Objekt eine Doppelmaklertätigkeit ausüben. (§ 5 Abs. 3 MaklerG)
Der Honoraranspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (Unterschrift Kauf/Mietanbot)
Es besteht kein Anspruch auf einen Vorschuss § 7(1).
Der Honoraranspruch und der Anspruch auf den Ersatz zusätzlicher Aufwendungen werden mit Ihrer Entstehung fällig (§ 10)

AUF GRUND DER NEUEN DATENSCHUTZGRUNDVERORDUNG KÖNNEN WIR NUR MEHR SCHRIFTLICHE ANFRAGEN BEARBEITEN!!


 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

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Letzte Änderung: 06.05.2026, 15:35:07 Uhr; Referenz-Nummer: 3479/2474