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Arbeiten, wo St. Pölten lebt – Büro an der Promenade

3100 St. Pölten / Niederösterreich
1
Zimmer
30 m2
Nutzfläche
€ 515,00
Nettomiete

Beschreibung

Zur Vermietung steht ein ca. 30 m² großes Büro in zentraler Lage an der Promenade in St. Pölten. Die Räumlichkeiten eignen sich ideal für Einzelunternehmer, Dienstleister, Berater oder als ruhiger Arbeitsplatz im Herzen der Stadt.

Das Büro überzeugt durch seine helle und freundliche Atmosphäre sowie die ausgezeichnete Infrastruktur direkt im Gebäude. Den Mietern stehen außerdem eine Gemeinschaftsküche sowie gemeinschaftlich genutzte WC-Anlagen zur Verfügung.

Zahlreiche Geschäfte und Dienstleistungen befinden sich nur wenige Schritte entfernt, darunter BILLA, Woolworth, H&M, Restaurants und weitere Einkaufsmöglichkeiten. Dadurch profitieren Sie und Ihre Kunden von kurzen Wegen und einer hervorragenden Erreichbarkeit.

Parkmöglichkeiten:
Parkplätze befinden sich im zugehörigen Parkhaus, dem einzigen zentralen Parkhaus im Stadtzentrum von St. Pölten. Stellplätze können bei Bedarf zusätzlich angemietet werden.

 

  • Ca. 30 m² Bürofläche
  • Zentrale Lage in der Promenade in St. Pölten
  • Heller, gepflegter Büroraum
  • Gemeinschaftsküche und Gemeinschafts-WCs
  • Sehr gute Infrastruktur direkt im Gebäude
  • Einkaufsmöglichkeiten und Gastronomie vor Ort
  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich einen kompakten Bürostandort in einer der besten Lagen von St. Pölten.

Lage:
Nähe Hauptbahnhof, im Stadtzentrum bei der Promenade

Größe: ca. 30m²

Nebenkosten:
Provision: 3BMM
Kaution: 3BMM
Vergebührung: 1% an das Finanzamt

BK: ca. 5,80€ (HK, Kühlung, Internet, Strom)


HWB: 40,20 kWh/m² p.a.


Für Antworten auf Ihre Fragen steht Ihnen die Frau Riem unter der Telefonnummer 0677/ 61994168 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Bekanntgabe von Name, Adresse, Telefon und E-Mail bearbeiten können.
Es wird darauf hingewiesen, dass wir als Doppelmakler tätig sind, und dass zwischen dem Abgeber und uns ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Die Überwälzung der Vermieterprovision auf den Mieter nach §12 IMVO wird durch Abschluss des Mietvertrags vom Mieter akzeptiert.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 18.06.2026, 12:43:58 Uhr; Referenz-Nummer: 1226/22170