4-Zimmer-Wohnung mit Balkon und optimaler Raumaufteilung im Bezirk Geidorf
8010 Graz / Steiermark117,38 m2
Wohnfläche4
Zimmer€ 1.757,64
BruttomieteBeschreibung
Diese großzügige Vier-Zimmer-Wohnung mit ca. 117,38m² befindet sich in der Bergmangasse im dritten Liftstock eines gepflegten Mehrparteienhauses.
Die Wohnung überzeugt durch einen geräumigen Vorraum mit großen Einbauschränken und viel Stauraum sowie einen zusätzlichen Abstellraum. Sie verfügt über vier getrennt begehbare Zimmer, zwei davon mit direktem Zugang zum Balkon, eine voll ausgestattete Küche sowie ein Badezimmer mit Dusche und Badewanne und ein separates WC.
Dank der optimalen Raumaufteilung eignet sich die Wohnung ideal als Drei- oder Vierer-WG. Der südwestlich ausgerichtete Balkon lädt zum Entspannen und Verweilen ein.
Beheizt wird die Wohnung mittels Fernwärme.
Raumaufteilung:
- Vorraum
- Wc
- Badezimmer mit Badewanne und Dusche
- Abstellraum
- Vier Zimmer
- Küche
- Balkon
Lage:
Die Wohnung befindet sich in einer der gefragtesten Wohnlagen von Graz – im Bezirk Geidorf. Die Umgebung überzeugt durch ihre ideale Kombination aus urbanem Leben und ruhigem Wohngefühl.
Die Grazer Innenstadt sowie die Karl-Franzens-Universität sind in wenigen Minuten erreichbar, wodurch sich die Lage besonders für Studierende, Berufstätige und Wohngemeinschaften eignet. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe und sorgen für eine ausgezeichnete Infrastruktur.
Zahlreiche Grünflächen wie der nahegelegene Stadtpark laden zur Erholung und Freizeitgestaltung ein.
Der Mietpreis von € 1.757,64 versteht sich inklusive Betriebskosten, Heizkosten und anteiliger Mehrwertsteuer.
Die Kaution beträgt 3 Bruttomonatsmieten
Die Besichtigungen finden am Dienstag, dem 05. Mai 2026, zwischen 16:40 und 18:00 Uhr statt.
Eine Besichtigung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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