| 4 ZIMMER WOHNUNG | GROSSZÜGIGER ERSTBEZUG MIT 2 LOGGIEN & 2 BÄDERN | 2. OBERGESCHOSS |
1230 Wien100,77 m2
Wohnfläche4
Zimmer€ 629.000,00
KaufpreisBeschreibung
Top 11 zählt zu den großzügigsten Wohnungen im Maison Parsche. Auf rund 101 m² Wohnfläche entsteht ein hochwertiges Zuhause, das weitläufige Gemeinschaftsbereiche mit klar definierten Rückzugsräumen verbindet.
Im Zentrum der Wohnung liegt der großzügige Wohn- und Essbereich. Er bildet den kommunikativen Mittelpunkt und schafft ein elegantes Ambiente für gemeinsames Kochen, entspannte Abende und gesellige Stunden. Zwei Loggien erweitern den Wohnraum ins Freie und bieten geschützte Plätze zum Durchatmen und Genießen.
Drei separat begehbare Zimmer verfügen über Tageslicht und lassen sich vielseitig als Schlaf-, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer nutzen. Die klare Raumgliederung verleiht jedem Bereich eine eigene Atmosphäre, ohne das harmonische Gesamtbild der Wohnung zu unterbrechen.
Zwei vollwertige Badezimmer, zwei WCs und ein praktischer Abstellraum gewährleisten zusätzlichen Komfort und unterstützen einen angenehm organisierten Alltag.
Ein repräsentativer Erstbezug für Familien oder Paare, die großzügige Architektur, flexible Nutzungsmöglichkeiten und anspruchsvolle Wohnqualität schätzen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Laura Kowalczyk unter der Mobilnummer +43 660 157 59 35 und per E-Mail unter kowalczyk@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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