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360 Tour / Freundliche, ruhig gelegene 2-Zimmer-Neubau-Loggienwohnung in bester Grünlage des 18. Bezirks

1180 Wien
46,88 m2
Wohnfläche
2
Zimmer
€ 929,00
Bruttomiete

Beschreibung

Freundliche, ruhig gelegene 2-Zimmer-Neubau-Loggienwohnung mit Grünblick in bester Grünlage des 18. Bezirks

Zur befristeten Vermietung (5 Jahre, ev. Option) gelangt eine freundliche, ruhig gelegene 2-Zimmer-Neubau-Loggienwohnung mit einer Fläche von ca. 46,88 m² sowie ca. 4,00 m² Loggia in allerbester Grünlage des 18. Bezirks - Pötzleinsdorf.

Die Wohnung selbst befindet sich im 1. Obergeschoss (kein Lift), eines sehr gepflegten Neubauhauses (Baujahr ca.1960), ist südseitig orientiert und das Gebäude selbst ist in eine gepflegte Grünanlage eingebettet.

Die sehr gute Grundrissqualität, die Südloggia und die wunderschöne Grünlage sowie die Nähe zum Pötzleinsdorfer Schlosspark machen diese Wohnung besonders interessant!

Das Objekt wurde neu ausgemalt und die Böden abgeschliffen.

- öffentliche Anbindung: 41A, 41

360 Grad-Tour Link: https://360.feelestate.ch/view/portal/id/VZFT7

Raumaufteilung und Ausstattung:

- Vorzimmer
- Wohnzimmer mit angeschlossener Küche und Ausgang auf die Loggia
- Schlafzimmer
- moderne, offene möblierte Küche (Spüle, E-Herd, Backrohr, Dunstabzug, Kühlschrank mit Gefrierfach)
- Abstellraum
- Badezimmer mit Wannenbad, Handwaschbecken, WC, Waschmaschine
- Loggia (ca. 4 m², Holzeindeckung)

- Parketten
- Fliesenböden
- moderne Kunststofffenster
- Waschmaschinenanschluss

- Kellerabteil
- Fahrradabstellraum
- Hauswaschküche
- allgemeine Grünfläche

- Energieausweis (HWB: 154,96 kWh/m²a, HWB-Klasse E, lt. EA vom 15.08.2019)
- Ein Energieausweis für diese Immobilie wurde beim Eigentümer schriftlich angefordert und über die neue Rechtslage (EAVG 2012) wurde schriftlich aufgeklärt.

HINWEIS:

Das Erstauftraggeberprinzip, auch als "Bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.Juli 2023 für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in KraftAb 01.Juli 2023 unterliegen Wohnungen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, die zu reinen Wohnzwecken vermietet werden, dieser Rechtslage und somit ist der Mietwerber / Mieter dem Grunde nach vom Maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG). Im Falle der Anmietung einer Wohnung als Dienstwohnung gelangt die neue Rechtslage nicht zur Anwendung - in diesem Fall erlauben wir uns höflichst ein Maklerhonorar gemäß Immobilienmaklerverordnung (IMV) §20 unter Berücksichtigung des § 24 IMV in der Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich Ust. in Rechnung zu stellen. Dies Gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche Informationen und Rechtsquellen finden sie unter der Homepage unter dem Punkt Downloads (www.schiffer-immobilien.at/downloads). Wird der Immobilienmakler jedoch zuerst vom Immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen Bestimmungen und Ausnahmen des §17a MaklerG-ÄG nicht zum Tragen, kann mit dem Mietwerber / Mieter ein Maklerhonorar gemäß der Immobilienmaklerverordnung (IMV) vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Falle der Anwendbarkeit des Erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden Vermieter tätig werden, somit kein Honorar seitens des Mieters zu bezahlen ist und daher auch kein Maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen, mit dem Interessenten zustande kommt!

Wir bedanken uns sehr herzlich für IHRE Anfrage und ersuchen SIE um IHR wertes Verständnis, dass von unserem Unternehmen NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN (NAME, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER) bearbeitet werden können!

Sehr gerne übermitteln wir IHNEN auf Wunsch IHR persönliches, detailliertes Exposè zu diesem Objekt oder arrangieren IHREN persönlichen Besichtigungstermin! Wir bedanken uns für IHR Interesse, stehen IHNEN jederzeit für Fragen sehr gerne zur Verfügung!

 

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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Letzte Änderung: 13.01.2026, 08:50:23 Uhr; Referenz-Nummer: 1213