1-Zimmer-Wohnung - nahe Wiener Hauptbahnhof
1100 Wien30,15 m2
Wohnfläche1
Zimmer€ 450,00
BruttomieteBeschreibung
Anfrage NUR über das Kontaktformular - Unvollständige Anfragen oder telefonische Anfragen können leider nicht bearbeitet werden!
Etage: 5.Stock (kein Lift)
Raumaufteilung:
Wohn-/Schlafraum mit integrierter Küche - Badezimmer - WC - Vorraum
Ausstattung:
Böden: Parkett und Fliesen - Gasetagenheizung - Kunststofffenster
Öffentliche Verkehrsanbindung:
Wien Hauptbahnhof, Bahn D, EC EN, Bus 69A, Straßenbahn D, 1, 18, 0, U-Bahn U1, U2Z
Beschreibung:
Willkommen in Ihrem neuen Zuhause im Herzen von 1100 Wien! Diese charmante, vollrenovierte 1-Zimmer-Wohnung in der 5. Etage bietet auf 30,15 m² modernen Wohnkomfort zu einem attraktiven Mietpreis von nur 450,00 €.
Die Wohnung besticht durch eine geschmackvolle Ausstattung mit hochwertigen Fliesen und edlem Parkettboden, die für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Die praktische Einbauküche ermöglicht Ihnen kochen ohne Kompromisse, während das Badezimmer mit Dusche und Toilette frisch und modern gestaltet ist. Die Gas-Etagenheizung garantiert wohlige Wärme in den kühleren Monaten, und die massive Bauweise sorgt für ein solides und sicheres Wohngefühl.
Die Lage ist ideal für alle, die das städtische Leben schätzen: Hervorragende Verkehrsanbindungen mit Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Bahnhof ermöglichen Ihnen eine schnelle und bequeme Mobilität in ganz Wien. In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was das tägliche Leben angenehm macht: Ärzte, Apotheken, eine Klinik, Schulen, Kindergärten, Supermärkte, Bäckereien sowie ein großes Einkaufszentrum.
Ob Sie als Berufstätiger, Student oder Single auf der Suche nach einer bezahlbaren und stilvollen Wohnung sind – dieses Angebot erfüllt höchste Ansprüche an Komfort, Lage und Preis-Leistungs-Verhältnis. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin für Ihre neue Traumwohnung im 11. Bezirk!
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Der Anspruch auf Provision gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (StF: BGBl. Nr. 297/1996) tritt mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts in Kraft, das heißt mit der Einigung der Parteien oder dem Eintreten einer etwaigen Bedingung. Die Provision wird fällig mit der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages, unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips (der Auftraggeber zahlt die Provision) gemäß § 17a Maklergesetz. Die vermittelnden und/oder nachweisenden Personen sowie deren Beauftragte haben einen direkten Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer, dem gewerblichen Mieter oder dem Auftraggeber.
Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und sich ausschließlich auf Informationen stützen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen kann nicht übernommen werden. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir aufgrund gängiger Geschäftsgebräuche auch als Doppelmakler tätig sein können. Es besteht möglicherweise ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis, das sich aus einer regelmäßigen geschäftlichen Verbindung ergibt.
Information gemäß §11 FAGG, AGV und VRUG:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen gemäß einer neuen EU-Richtlinie seit Juli 2014 Informationen zu unseren Objekten und Besichtigungsmöglichkeiten (§ 11 FAGG) erst zusenden können, nachdem Sie bekräftigt haben, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen. Wir informieren Sie zudem, dass uns im Falle eines unterzeichneten Anbots die Maklerprovision nur bei tatsächlichem Vertragsabschluss zusteht. Zudem haben Sie bei einem unterzeichneten Anbot ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Mit Ihrer Anfrage oder E-Mail bestätigen Sie, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Diese E-Mail kann rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen enthalten. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sein oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, den Absender zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Die unbefugte Verwendung dieser E-Mail ist untersagt.
Hinweis:
Seit 1. Januar 2009 sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichterbringung gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die mindestens dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart.
Pläne
Lagebeschreibung
nahe Wiener Hauptbahnhof, Columbus Center, Keplerplatz