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Winterreifen brauchen mindestens vier Millimeter Profil, bei Diagonalreifen fünf Millimeter.
Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.
Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.
VicVa/Shutterstock.com

Winterreifenpflicht: Das müssen Autofahrer wissen

05.10.2026 um 11:49, Yunus Emre Kurt
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Ab 1. November beginnt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Entscheidend ist aber nicht nur das Datum, sondern vor allem die Fahrbahn.

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht. Allerdings handelt es sich um eine sogenannte situative Pflicht. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht allein das Datum, sondern vor allem der Zustand der Fahrbahn. Liegen Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße, müssen Pkw entsprechend ausgerüstet sein.

​Wann Winterreifen Pflicht sind

Für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April. Verpflichtend sind Winterreifen in diesem Zeitraum aber nur dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen.

Dazu zählen Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis. Ist die Straße an einem milden Novembertag trocken, dürfen theoretisch auch Sommerreifen verwendet werden. Sobald sich die Verhältnisse ändern, gilt diese Ausnahme allerdings nicht mehr.

Die Regel betrifft das tatsächliche Fahren. Ein abgestelltes Fahrzeug mit Sommerreifen stellt daher für sich genommen noch keinen Verstoß dar.

​Welche Reifen erlaubt sind

Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein. Als geeignete Reifen gelten Modelle mit Kennzeichnungen wie M+S, M.S. oder M&S. Auch Reifen mit Schneeflockensymbol werden anerkannt.

Ganzjahresreifen können ebenfalls verwendet werden, sofern sie die vorgeschriebenen Kennzeichnungen tragen. Damit erfüllen sie grundsätzlich die Anforderungen der Winterreifenpflicht.

Schneeketten können Winterreifen nur unter bestimmten Bedingungen ersetzen. Sie müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein und dürfen nur verwendet werden, wenn die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

​So viel Profil ist vorgeschrieben

Ein entscheidender Punkt ist die Profiltiefe. Winterreifen benötigen bei Pkw mindestens vier Millimeter Profil. Bei Diagonalreifen liegt die vorgeschriebene Mindesttiefe bei fünf Millimetern.

Unterschreitet ein Reifen diese Grenze, gilt er rechtlich nicht mehr als Winterreifen, unabhängig davon, welche Kennzeichnung auf der Seitenwand angebracht ist.

Bei schweren Fahrzeugen gelten teilweise strengere Regeln. Lkw über 3,5 Tonnen müssen vom 1. November bis 15. April unabhängig von den aktuellen Straßenverhältnissen Winterreifen verwenden. Bei Omnibussen gilt die entsprechende Verpflichtung bis 15. März.

​Diese Strafen drohen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne vorgeschriebene Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen. Bei einer einfachen Kontrolle kann ein Organmandat verhängt werden.

Deutlich teurer kann es werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In solchen Fällen reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 10.000 Euro. Die Polizei kann außerdem die Weiterfahrt untersagen.

Zusätzliche Folgen können nach einem Unfall entstehen. Wer bei winterlicher Fahrbahn mit ungeeigneter Bereifung unterwegs war, muss unter Umständen mit Problemen bei der Versicherung oder einem Mitverschulden rechnen.

Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, kann Autofahrern als Orientierung dienen. Gesetzlich entscheidend bleibt jedoch der Zeitraum vom 1. November bis 15. April in Verbindung mit den tatsächlichen Fahrbahnverhältnissen.

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