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Auto mit Winterreifen auf einer beschneiten Straße
Rechtzeitig vorsorgen: Ab November gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht.
Rechtzeitig vorsorgen: Ab November gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht.
New Africa/Shutterstock

Winterreifen-Pflicht: Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

14.10.2026 um 10:42, Marcel Toifl
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Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Alle Infos zu Profiltiefe, Ganzjahresreifen, Ausnahmen und Strafen bis zu 10.000 Euro.

Der Winter wirft seine Schatten voraus: Ab dem 1. November gilt in ganz Österreich wieder die gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss mit drastischen Konsequenzen und saftigen Geldstrafen rechnen.

​Situative Winterreifenpflicht ab 1. November in Österreich

Für Pkw und leichte Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen beginnt am 1. November die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die jährlich bis zum 15. April andauert. Das bedeutet konkret: Sobald Schnee, Eis oder Schneematsch auf der Fahrbahn liegen, müssen geeignete Reifen auf allen vier Rädern montiert sein. Ist die Straße hingegen trocken und herrschen keine winterlichen Verhältnisse, bleibt die Fahrt mit Sommerreifen erlaubt. Wer sein Fahrzeug bei trockenem Wetter lediglich mit Sommerreifen parkt, begeht ebenfalls keinen Verstoß.

​Vorgeschriebene Mindestprofiltiefe und Kennzeichnung

Neben klassischen Winterreifen sind auch Ganzjahresreifen zulässig, sofern sie eine offizielle Kennzeichnung wie M+S, M&S oder das Schneeflockensymbol aufweisen. Wichtig ist jedoch vor allem der Blick auf den Zustand des Profils: Für Radialreifen gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von vier Millimetern, bei Diagonalreifen sind es fünf Millimeter. Wird dieser Wert unterschritten, gilt der Reifen rechtlich nicht mehr als wintertauglich. Alternativ dürfen bei einer durchgehend geschlossenen Schnee- oder Eisschneedecke auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern eingesetzt werden.

​Strafen bis zu 10.000 Euro und Versicherungsfolgen

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne die vorgeschriebene Ausrüstung erwischt wird, riskiert empfindliche Verwaltungsstrafen. Werden durch die falsche Bereifung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen im Extremfall bis zu 10.000 Euro. Zudem kann die Polizei die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagen. Auch nach einem Verkehrsunfall drohen erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen sowie die Anrechnung eines schweren Mitverschuldens.

​Generelle Vorschriften für Lkw und Omnibusse

Bei schweren Fahrzeugen gelten deutlich strengere Regeln als bei Pkw. Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April stets mit Winterreifen ausgestattet sein – diese Verpflichtung gilt vollkommen unabhängig davon, ob die Fahrbahn trocken oder verschneit ist. Für Omnibusse gilt eine analoge Pflicht, die bereits am 15. März endet.

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