Waldbrand-Alarm: Hier gilt jetzt Feuerverbot
Inhalt
- Strikte Verbote zum Schutz vor Bränden
- Zahlen belegen menschliche Verantwortung
- Diese Verhaltensregeln sind entscheidend
Das Landwirtschaftsministerium hat am Mittwoch vor einer erhöhten Waldbrandgefahr in Teilen Österreichs gewarnt. Trotz der jüngsten Niederschläge und einer insgesamt moderaten Trockenheit besteht in mehreren Regionen ein erhöhtes Risiko. Betroffen sind insbesondere Gebiete in Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Steiermark, in denen bereits seit Jahresbeginn Waldbrandverordnungen gelten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Mensch, Tier und Natur bestmöglich zu schützen.
Strikte Verbote zum Schutz vor Bränden
In den betroffenen Regionen ist jegliches Feueranzünden und Rauchen im Wald oder in unmittelbarer Nähe strikt untersagt. Die Bezirkshauptmannschaften hatten diese Regelungen bereits zu Beginn des Jahres erlassen.
- Burgenland: Bezirke Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Mattersburg, Eisenstadt-Umgebung, Oberpullendorf, Oberwart
- Niederösterreich: Bezirke Bruck an der Leitha, Mödling, Baden, Neunkirchen, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Melk, Mistelbach, Waidhofen an der Ybbs, Waidhofen an der Thaya, Gmünd, Scheibbs, Tulln, Korneuburg, Lilienfeld, Krems an der Donau, Krems-Stadt, St. Pölten, St. Pölten Stadt, Zwettl
- Oberösterreich: Bezirke Kirchdorf, Wels-Land, Wels-Stadt, Eferding, Grieskirchen, Vöcklabruck, Gmunden, Steyr-Land, Steyr, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Perg, Freistadt, Schärding, Braunau, Ried
- Tirol: Bezirke Landeck, Imst, Kufstein
- Steiermark: Bezirke Voitsberg, Murau, Liezen, Murtal
Zahlen belegen menschliche Verantwortung
Von Jänner bis Ende Juli wurden in Österreich 160 dokumentierte Waldbrände registriert, die zusammen eine Fläche von 56 Hektar betrafen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) betonte, dass über 80 Prozent dieser Brände auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen seien.
„Genießen Sie den Aufenthalt im Wald, aber halten Sie sich bitte unbedingt an die fünf einfachen Verhaltensregeln. Damit können Sie Katastrophen verhindern“, so Totschnig.
Diese Verhaltensregeln sind entscheidend
- Rauchverbot im Wald – glimmende Zigaretten oder Streichhölzer können Brände auslösen.
- Kein offenes Feuer – Lagerfeuer, Grillfeuer sowie das Entsorgen von Asche oder Glut sind verboten.
- Vorsicht bei Brauchtumsfeuern und Feuerwerk – Funkenflug kann Vegetation entzünden.
- Behördliche Verbote einhalten – Missachtung kann Geldstrafen bis zu 7.270 € oder bis zu vier Wochen Haft nach sich ziehen.
- Sofort Feuerwehr alarmieren – im Brandfall über den Notruf 122.