Steinpilze sammeln: Hier drohen jetzt bis zu 3.630 Euro Strafe
- Steinpilze sammeln: In Kärnten ist jetzt Schluss
- 60 Kilo Steinpilze: Verkauf flog auf
- Zwei Kilo pro Tag: Diese Grenze gilt
- Welche Regeln gelten in anderen Bundesländern?
- Was Pilzsammler vor dem Waldbesuch prüfen sollten
Steinpilze haben Hochsaison, doch nicht überall dürfen sie gesammelt werden. In Kärnten gilt seit 1. Oktober ein strenges Sammelverbot. Wer trotzdem mit einem vollen Korb aus dem Wald kommt, riskiert eine Geldstrafe. Auch der Verkauf illegal gesammelter Pilze kann richtig teuer werden.
Steinpilze sammeln: In Kärnten ist jetzt Schluss
In Kärnten dürfen Steinpilze und Eierschwammerl nur zwischen 15. Juni und 30. September gesammelt werden. Seit 1. Oktober ist die Entnahme dieser Pilzarten aus den Wäldern verboten. Das gilt auch dann, wenn im Wald noch zahlreiche Exemplare wachsen.
Wer das Verbot missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer in Kärnten trotz Sammelverbots Steinpilze oder Eierschwammerl pflückt, riskiert eine Organstrafe von 50 Euro. Bei größeren Mengen oder besonders schweren Verstößen kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen. Dann drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.
Steinpilze sammeln: Was gilt in Kärnten?
- Erlaubte Sammelsaison:
15. Juni bis 30. September - Sammelverbot:
1. Oktober bis 14. Juni - Erlaubte Uhrzeit:
7 bis 18 Uhr während der Sammelsaison - Höchstmenge:
2 Kilogramm pro Person und Tag
Wichtig: Die saisonalen Einschränkungen gelten für Steinpilze und Eierschwammerl. Zusätzliche örtliche Sammelverbote sind möglich.
60 Kilo Steinpilze: Verkauf flog auf
Wie streng die Behörden gegen Verstöße vorgehen, zeigte ein Fall in Maria Saal. Dort stieß die Kärntner Bergwacht auf ein Verkaufsangebot für sechs Kilogramm getrocknete Steinpilze. Die Menge entsprach laut Bergwacht rund 60 Kilogramm frischer Pilze.
Für die Ware wurden 1.500 Euro verlangt. Der Verkäufer, ein Italiener, hatte die Pilze professionell verpackt.
Die Pilze wurden beschlagnahmt, eine Sicherheitsleistung von 300 Euro eingehoben. Die Ware soll einem Pflegeheim zugutekommen.
Steinpilze sammeln: Welche Strafen drohen?
- 50 Euro Organstrafe
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Kärntner Sammelbestimmungen. - Bis zu 3.630 Euro Geldstrafe
Bei schwerwiegenden Verstößen im Verwaltungsstrafverfahren. - Beschlagnahme möglich
Unrechtmäßig gesammelte Pilze können sichergestellt werden.
Hinweis: Die konkrete Strafe hängt vom Verstoß und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
Zwei Kilo pro Tag: Diese Grenze gilt
Auch außerhalb saisonaler Verbote dürfen Pilzsammler nicht unbegrenzt zugreifen. Grundsätzlich gilt in Österreich eine Höchstmenge von zwei Kilogramm Pilzen pro Person und Tag, sofern das Sammeln erlaubt ist.
Wichtig ist außerdem: Pilze gehören grundsätzlich dem Waldeigentümer. Dieser kann das Sammeln untersagen. Zusätzlich gelten je nach Bundesland besondere Schutzbestimmungen, Sammelzeiten und Einschränkungen für einzelne Pilzarten.
Welche Regeln gelten in anderen Bundesländern?
In Tirol etwa dürfen Pilze grundsätzlich nur zwischen 7 und 19 Uhr gesammelt werden. In Vorarlberg ist das Sammeln auf die Zeit zwischen 8 und 17 Uhr beschränkt. Salzburg sieht im Oktober Sammelzeiten von 7 bis 17 Uhr vor.
Auch geschützte Pilzarten und bestimmte Waldgebiete können zusätzliche Verbote mit sich bringen. Die Strafhöhen unterscheiden sich deutlich. In Salzburg können bei schweren Verstößen sogar bis zu 36.500 Euro fällig werden.
Pilze sammeln in Österreich: Was gilt wo?
Beim Sammeln von Steinpilzen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick.
Burgenland
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite zeitliche Beschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Schutzgebiete und örtliche Sammelverbote beachten.
Kärnten
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 18 Uhr.
Besonderheit: Steinpilze und Eierschwammerl dürfen nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden. Von Oktober bis Mitte Juni gilt ein Sammelverbot.
Niederösterreich
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Schutzgebietsregeln und Verbote des Waldeigentümers beachten.
Oberösterreich
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Bestimmte Pilzarten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht gesammelt werden.
Salzburg
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 19 Uhr, von Oktober bis Dezember nur bis 17 Uhr.
Besonderheit: Strenge Schutzbestimmungen und hohe Geldstrafen bei schweren Verstößen.
Steiermark
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Artenschutz, Schutzgebiete und örtliche Sammelverbote beachten.
Tirol
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 19 Uhr.
Besonderheit: Rechen und ähnliche Hilfsmittel zum Pilzesammeln sind verboten.
Vorarlberg
Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 8 bis 17 Uhr.
Besonderheit: Es dürfen nur Pilze gesammelt werden, die zuvor als essbar erkannt wurden.
Wien
Höchstmenge: Grundsätzlich 2 kg pro Person und Tag, sofern das Sammeln erlaubt ist.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Im Lainzer Tiergarten und im Nationalparkgebiet Donau-Auen ist das Sammeln verboten.
Wichtig: Die Zwei-Kilo-Grenze ist keine uneingeschränkte Sammelerlaubnis. Waldeigentümer können das Sammeln untersagen. Für geschützte Pilzarten und in Naturschutzgebieten gelten zusätzliche Vorschriften.
Stand: Oktober 2026. Grundlage: Forstgesetz, Landesvorschriften und Österreichische Mykologische Gesellschaft.
Was Pilzsammler vor dem Waldbesuch prüfen sollten
Wer Steinpilze sammeln möchte, sollte sich vorab über die Regeln des jeweiligen Bundeslandes informieren. Entscheidend sind nicht nur die erlaubte Menge, sondern auch Saison, Uhrzeit, Artenschutz und mögliche Sammelverbote.
In Kärnten gilt derzeit: Steinpilze stehen bis einschließlich 14. Juni unter Sammelverbot. Erst am 15. Juni beginnt die nächste erlaubte Sammelperiode.
Quellen: Steinpilze sammeln in Österreich
- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Forstgesetz und geltende Landesvorschriften zum Pilzesammeln, Artenschutz und zu Sammelbeschränkungen. - Bundesministerium: Pilze sammeln im Wald
Informationen zur Zwei-Kilogramm-Grenze und zu den Rechten der Waldeigentümer. - Österreichische Mykologische Gesellschaft
Übersicht über Pilzschutzbestimmungen und regionale Sammelvorschriften in den österreichischen Bundesländern.