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Mehrere Steinpilze mit braunen Hüten und kräftigen hellen Stielen wachsen zwischen Moos, Zweigen und Herbstlaub auf dem Waldboden.
Steinpilze im Wald: In Österreich gelten beim Pilzesammeln strenge Regeln. In Kärnten ist das Sammeln von Steinpilzen seit 1. Oktober verboten.
Steinpilze im Wald: In Österreich gelten beim Pilzesammeln strenge Regeln. In Kärnten ist das Sammeln von Steinpilzen seit 1. Oktober verboten.
KI-generiert / dall.e / Stefanie Hermann

Steinpilze sammeln: Hier drohen jetzt bis zu 3.630 Euro Strafe

11.10.2026 um 14:22, Stefanie Hermann
min read
Steinpilze sammeln kann teuer werden. In Kärnten gilt jetzt ein Sammelverbot. Welche Strafen drohen und was in den neun Bundesländern erlaubt ist.

Steinpilze haben Hochsaison, doch nicht überall dürfen sie gesammelt werden. In Kärnten gilt seit 1. Oktober ein strenges Sammelverbot. Wer trotzdem mit einem vollen Korb aus dem Wald kommt, riskiert eine Geldstrafe. Auch der Verkauf illegal gesammelter Pilze kann richtig teuer werden.

​Steinpilze sammeln: In Kärnten ist jetzt Schluss

In Kärnten dürfen Steinpilze und Eierschwammerl nur zwischen 15. Juni und 30. September gesammelt werden. Seit 1. Oktober ist die Entnahme dieser Pilzarten aus den Wäldern verboten. Das gilt auch dann, wenn im Wald noch zahlreiche Exemplare wachsen.

Wer das Verbot missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer in Kärnten trotz Sammelverbots Steinpilze oder Eierschwammerl pflückt, riskiert eine Organstrafe von 50 Euro. Bei größeren Mengen oder besonders schweren Verstößen kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen. Dann drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.

Steinpilze sammeln: Was gilt in Kärnten?

  • Erlaubte Sammelsaison:
    15. Juni bis 30. September
  • Sammelverbot:
    1. Oktober bis 14. Juni
  • Erlaubte Uhrzeit:
    7 bis 18 Uhr während der Sammelsaison
  • Höchstmenge:
    2 Kilogramm pro Person und Tag

Wichtig: Die saisonalen Einschränkungen gelten für Steinpilze und Eierschwammerl. Zusätzliche örtliche Sammelverbote sind möglich.

​60 Kilo Steinpilze: Verkauf flog auf

Wie streng die Behörden gegen Verstöße vorgehen, zeigte ein Fall in Maria Saal. Dort stieß die Kärntner Bergwacht auf ein Verkaufsangebot für sechs Kilogramm getrocknete Steinpilze. Die Menge entsprach laut Bergwacht rund 60 Kilogramm frischer Pilze.

Für die Ware wurden 1.500 Euro verlangt. Der Verkäufer, ein Italiener, hatte die Pilze professionell verpackt.

Die Pilze wurden beschlagnahmt, eine Sicherheitsleistung von 300 Euro eingehoben. Die Ware soll einem Pflegeheim zugutekommen.

Steinpilze sammeln: Welche Strafen drohen?

  • 50 Euro Organstrafe
    Bei entsprechenden Verstößen gegen die Kärntner Sammelbestimmungen.
  • Bis zu 3.630 Euro Geldstrafe
    Bei schwerwiegenden Verstößen im Verwaltungsstrafverfahren.
  • Beschlagnahme möglich
    Unrechtmäßig gesammelte Pilze können sichergestellt werden.

Hinweis: Die konkrete Strafe hängt vom Verstoß und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.

​Zwei Kilo pro Tag: Diese Grenze gilt

Auch außerhalb saisonaler Verbote dürfen Pilzsammler nicht unbegrenzt zugreifen. Grundsätzlich gilt in Österreich eine Höchstmenge von zwei Kilogramm Pilzen pro Person und Tag, sofern das Sammeln erlaubt ist.

Wichtig ist außerdem: Pilze gehören grundsätzlich dem Waldeigentümer. Dieser kann das Sammeln untersagen. Zusätzlich gelten je nach Bundesland besondere Schutzbestimmungen, Sammelzeiten und Einschränkungen für einzelne Pilzarten.

​Welche Regeln gelten in anderen Bundesländern?

In Tirol etwa dürfen Pilze grundsätzlich nur zwischen 7 und 19 Uhr gesammelt werden. In Vorarlberg ist das Sammeln auf die Zeit zwischen 8 und 17 Uhr beschränkt. Salzburg sieht im Oktober Sammelzeiten von 7 bis 17 Uhr vor.

Auch geschützte Pilzarten und bestimmte Waldgebiete können zusätzliche Verbote mit sich bringen. Die Strafhöhen unterscheiden sich deutlich. In Salzburg können bei schweren Verstößen sogar bis zu 36.500 Euro fällig werden.

Pilze sammeln in Österreich: Was gilt wo?

Beim Sammeln von Steinpilzen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln. Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick.

Burgenland

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite zeitliche Beschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Schutzgebiete und örtliche Sammelverbote beachten.

Kärnten

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 18 Uhr.
Besonderheit: Steinpilze und Eierschwammerl dürfen nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden. Von Oktober bis Mitte Juni gilt ein Sammelverbot.

Niederösterreich

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Schutzgebietsregeln und Verbote des Waldeigentümers beachten.

Oberösterreich

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Bestimmte Pilzarten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht gesammelt werden.

Salzburg

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 19 Uhr, von Oktober bis Dezember nur bis 17 Uhr.
Besonderheit: Strenge Schutzbestimmungen und hohe Geldstrafen bei schweren Verstößen.

Steiermark

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Artenschutz, Schutzgebiete und örtliche Sammelverbote beachten.

Tirol

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 7 bis 19 Uhr.
Besonderheit: Rechen und ähnliche Hilfsmittel zum Pilzesammeln sind verboten.

Vorarlberg

Höchstmenge: 2 kg pro Person und Tag.
Sammelzeit: 8 bis 17 Uhr.
Besonderheit: Es dürfen nur Pilze gesammelt werden, die zuvor als essbar erkannt wurden.

Wien

Höchstmenge: Grundsätzlich 2 kg pro Person und Tag, sofern das Sammeln erlaubt ist.
Sammelzeit: Keine allgemeine landesweite Uhrzeitbeschränkung für Steinpilze festgestellt.
Besonderheit: Im Lainzer Tiergarten und im Nationalparkgebiet Donau-Auen ist das Sammeln verboten.

Wichtig: Die Zwei-Kilo-Grenze ist keine uneingeschränkte Sammelerlaubnis. Waldeigentümer können das Sammeln untersagen. Für geschützte Pilzarten und in Naturschutzgebieten gelten zusätzliche Vorschriften.

Stand: Oktober 2026. Grundlage: Forstgesetz, Landesvorschriften und Österreichische Mykologische Gesellschaft.

​Was Pilzsammler vor dem Waldbesuch prüfen sollten

Wer Steinpilze sammeln möchte, sollte sich vorab über die Regeln des jeweiligen Bundeslandes informieren. Entscheidend sind nicht nur die erlaubte Menge, sondern auch Saison, Uhrzeit, Artenschutz und mögliche Sammelverbote.

In Kärnten gilt derzeit: Steinpilze stehen bis einschließlich 14. Juni unter Sammelverbot. Erst am 15. Juni beginnt die nächste erlaubte Sammelperiode.

Quellen: Steinpilze sammeln in Österreich

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