87.000 ÖGK-Rechnungen kommen: Wer jetzt zahlen muss
Auf zahlreiche ÖGK-Versicherte kommen in den nächsten Tagen neue Rechnungen zu. Für planbare Krankentransporte gilt seit Juli 2025 ein Kostenbeitrag. Nun wird das zweite Quartal 2026 abgerechnet. Nach Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse werden dafür rund 87.000 Schreiben verschickt.
So viel kostet ein Krankentransport
Seit Juli 2025 müssen ÖGK-Versicherte für bestimmte planbare Krankentransporte einen Kostenanteil bezahlen. Betroffen sind Fahrten ohne akuten medizinischen Anlass, etwa regelmäßig geplante Transporte zu Therapien.
Die Höhe orientiert sich an der Rezeptgebühr. Für eine Fahrt ohne Sanitäter werden 7,55 Euro verrechnet. Ist ein Sanitäter notwendig, beträgt der Kostenbeitrag 15,10 Euro.
Pro Jahr werden höchstens 28 solcher Fahrten verrechnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Diese Transporte bleiben kostenlos
Nicht jeder Krankentransport ist kostenpflichtig. Medizinisch notwendige Fahrten sowie zeitkritische Transporte bleiben weiterhin von dem Kostenbeitrag ausgenommen.
Auch Kinder müssen für entsprechende Transporte nichts bezahlen. Dasselbe gilt für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Entscheidend ist somit, ob es sich um einen planbaren Transport ohne akuten Anlass handelt oder um eine medizinisch notwendige beziehungsweise dringende Fahrt.
87.000 Rechnungen werden verschickt
Für die Monate April bis Juni 2026 startet die ÖGK nun mit der nächsten Abrechnung. Wie die Gesundheitskasse auf Anfrage mitteilte, werden die Rechnungen ab Mitte bis Ende Oktober in mehreren Tranchen versendet.
Die ersten Online-Rechnungen sollen Mitte Oktober bereitgestellt werden. In den beiden darauffolgenden Wochen folgt die postalische Zustellung.
Insgesamt handelt es sich um rund 87.000 Schreiben. Etwa fünf Prozent davon werden laut ÖGK elektronisch zugestellt. Das entspricht etwas mehr als 4.000 Rechnungen.
30 Tage Zeit zum Bezahlen
Wer eine Rechnung erhält, hat 30 Tage Zeit, den offenen Betrag zu begleichen. Wird die Forderung innerhalb dieser Frist nicht bezahlt, verschickt die ÖGK zunächst eine Zahlungserinnerung.
Bei besonders hohen Beträgen besteht außerdem die Möglichkeit einer Ratenvereinbarung. Diese ist laut ÖGK bei Forderungen von mehr als 151 Euro möglich.
Die Gesundheitskasse beobachtet seit Einführung der Kostenbeiträge zudem einen leichten Rückgang bei den Krankentransporten. Beim Vergleich des ersten Halbjahres 2025 mit dem ersten Halbjahr 2026 seien weniger Transporte registriert worden.
Als Gründe nennt die ÖGK einerseits die seit Juli 2025 geltenden Kostenanteile und andererseits die mit 1. Mai 2026 präzisierte Definition der Gehunfähigkeit.