Bis zu 500 Euro steuerfrei: Diese Prämie ist 2026 möglich
Für Arbeitnehmer gibt es 2026 laut finanz.at erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zwischen Juli und Dezember bis zu 500 Euro zusätzlich auszahlen, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt. Ein automatischer Anspruch auf die Prämie besteht allerdings nicht. Zudem müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Bis zu 500 Euro steuerfrei
Die Mitarbeiterprämie kann in den Monaten Juli bis Dezember 2026 ausbezahlt werden. Pro Arbeitnehmer sind dabei maximal 500 Euro von der Lohnsteuer befreit.
Wichtig ist allerdings: Die Zahlung muss zusätzlich erfolgen. Es darf sich also nicht einfach um einen bereits üblichen Gehaltsbestandteil handeln, der nun unter einem anderen Namen als Mitarbeiterprämie ausbezahlt wird.
Auch handelt es sich nicht um einen staatlichen Bonus, der automatisch auf dem Konto landet. Ob eine entsprechende Zahlung erfolgt, hängt vom jeweiligen Unternehmen sowie den dafür geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen ab.
Diese Voraussetzungen gelten
Anders als bei manchen früheren Prämienmodellen ist die Steuerbefreiung 2026 an eine lohngestaltende Vorschrift gebunden. In der Praxis kann die Mitarbeiterprämie etwa in einem Kollektivvertrag vorgesehen sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Betriebsvereinbarung die Grundlage bilden. Für Betriebe ohne Betriebsrat bestehen ebenfalls Möglichkeiten, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden.
Gibt es in einer Branche zwar einen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberverband, aber keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie, kann nicht automatisch eine steuerlich begünstigte Prämie ausbezahlt werden.
3.000-Euro-Grenze beachten
Besonders genau hinschauen müssen Arbeitnehmer, die zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung erhalten.
Werden im Jahr 2026 sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung gewährt, dürfen beide zusammen höchstens 3.000 Euro steuerfrei bleiben. Übersteigt die Summe diese Grenze, ist der darüberliegende Betrag entsprechend zu versteuern.
Auch mehr als 500 Euro Mitarbeiterprämie können nicht einfach vollständig steuerfrei behandelt werden. Der begünstigte Höchstbetrag für die Prämie selbst liegt bei 500 Euro.
Sonderfall Gastronomie und Hotellerie
Besondere Aufmerksamkeit gibt es derzeit in der Hotellerie und Gastronomie. Dort wurde im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen neben Gehaltserhöhungen auch eine Einmalzahlung von bis zu 275 Euro vereinbart.
Das Finanzministerium hat Anfang Oktober grundsätzlich bestätigt, dass diese Einmalzahlung als steuerfreie Mitarbeiterprämie ausbezahlt werden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gleichzeitig werden die entsprechenden Lohnsteuerrichtlinien noch überarbeitet. Die Wirtschaftskammer empfiehlt daher, die endgültigen Regelungen zu beachten.