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Altar einer Kirche in Innsbruck
Vorsicht vor Online-Abzocke: Die AK Tirol warnt vor gebührenpflichtigen Inseraten für den Kirchenaustritt.
Vorsicht vor Online-Abzocke: Die AK Tirol warnt vor gebührenpflichtigen Inseraten für den Kirchenaustritt.
Diego Grandi / Shutterstock.com

Abzocke beim Kirchenaustritt: AK warnt

22.10.2026 um 09:49, Marcel Toifl
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Dringende AK-Warnung vor Kirchenaustritts-Falle: Eine US-Website verlangt 89,90 Euro für einen kostenlosen Behördenweg. Alle Infos der Arbeiterkammer.

Die Arbeiterkammer Tirol spricht eine dringende Warnung vor Abzock-Versuchen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt aus. Eine dubiose Website verlangt saftige Kosten von knapp 90 Euro für einen Dienst, der in Österreich bei den Behörden eigentlich völlig gebührenfrei ist.

​Fiese Abzock-Masche mit US-Briefkastenfirma

Konkret geriet die neu registrierte Plattform „kirchenbeitrag.com“ ins Visier der Konsumentenschützer. Die Seite nutzt rot-weiß-rote Symbole, um den Eindruck einer offiziellen österreichischen Behörde zu erwecken. Wer dort seine Daten für einen Online-Austritt eingibt, erhält wenig später eine saftige Rechnung über 89,90 Euro. Dahinter steckt eine angebliche Firma namens SmartWay Solutions LLC mit Sitz an einer bekannten Briefkastenadresse im US-Bundesstaat Delaware. Nach Angaben der Arbeiterkammer Tirol bietet das Portal lediglich die schlichte Weiterleitung des Gesuchs an die zuständige Bezirkshauptmannschaft an, spart den Betroffenen aber nicht einmal den weiteren direkten Behördenkontakt.

​Kirchenaustritt in Österreich ist grundsätzlich kostenlos

Die Konsumentenschützer stellen klar: Wer in Österreich aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann das ganz einfach und gebührenfrei selbst erledigen. Es reicht, sich mit dem ausgefüllten Formular, einem Mitgliedschaftsnachweis (wie etwa der Taufurkunde) sowie einem amtlichen Lichtbildausweis direkt an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder das Stadtmagistrat zu wenden. Der Antrag kann problemlos auch auf elektronischem Weg direkt bei der Behörde eingereicht werden. Kosten fallen hierfür grundsätzlich keine an – lediglich für das optionale Ausstellen einer schriftlichen Bestätigung hebt die Behörde eine kleine Gebühr ein.

​Tipps der Konsumentenschützer gegen die Online-Falle

Da der AK Tirol bereits mehrere geschädigte Fälle bekannt geworden sind, raten die Experten zur erhöhten Vorsicht im Netz. Konsumenten sollten persönliche Daten keinesfalls unüberlegt in Online-Formulare eingeben, da unseriöse Anbieter diese oft für Rechnungsforderungen nutzen oder im Internet weiterverkaufen. Bevor gebührenpflichtige Dienste im Netz genutzt werden, sollte stets geprüft werden, ob die Leistung bei Behörden nicht gratis angeboten wird.

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