Direkt zum Inhalt
Gedenkstätte für die Opfer des Germanwings-Absturzes in den französischen Alpen mit Kerzen, Blumen und den Namen der 150 Todesopfer.
Kerzen und Blumen an der Gedenkstätte des Germanwings-Absturzes erinnern an die 150 Menschen, die am 24. März 2015 beim Absturz des Flugs 4U9525 in den französischen Alpen ums Leben kamen.
Kerzen und Blumen an der Gedenkstätte des Germanwings-Absturzes erinnern an die 150 Menschen, die am 24. März 2015 beim Absturz des Flugs 4U9525 in den französischen Alpen ums Leben kamen.
APA-Images / dpa / Guido Kirchner

11 Jahre nach Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen Deutschland

29.07.2026 um 13:31, Jovana Borojevic
min read
Germanwings-Absturz: Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe verklagen 30 Hinterbliebene Deutschland. Sie fordern bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld pro Person.

Inhalt

Mehr als elf Jahre nach dem Germanwings-Absturz beschäftigt die Tragödie erneut die Justiz. 30 Hinterbliebene und Betroffene ziehen gegen Deutschland vor Gericht und fordern Schmerzensgeld sowie Schadensersatz von bis zu 110.000 Euro pro Person. Ende August beginnt der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig.

Germanwings-Absturz 2015: 150 Menschen starben

Der Germanwings-Absturz vom 24. März 2015 zählt zu den schwersten Flugkatastrophen der deutschen Luftfahrtgeschichte. Der Germanwings-Flug 4U9525 war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, als die Maschine in den französischen Alpen zerschellte. Alle 150 Menschen an Bord – 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder – kamen ums Leben.

Andreas Lubitz steuerte Flugzeug absichtlich in die Alpen

Die Ermittlungen ergaben später, dass Co-Pilot Andreas Lubitz den Absturz absichtlich herbeigeführt haben soll. Während sich der Kapitän außerhalb des Cockpits befand, soll Lubitz die Cockpittür verriegelt, den Sinkflug eingeleitet und den Airbus gezielt gegen einen Berg gesteuert haben.

Später wurde bekannt, dass Lubitz an psychischen Erkrankungen gelitten haben soll. Nach Ansicht der Kläger hätte sein Gesundheitszustand im Rahmen der flugmedizinischen Untersuchungen genauer überprüft werden müssen.

Germanwings-Hinterbliebene verklagen Deutschland

Mehr als elf Jahre nach der Katastrophe ziehen nun 30 Hinterbliebene und Betroffene vor Gericht. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Die Kläger sehen den Staat in der Mitverantwortung. Sie werfen den zuständigen Behörden vor, die Flugtauglichkeit von Andreas Lubitz nicht ausreichend überprüft zu haben. Insbesondere sein psychischer Gesundheitszustand sei bei den flugmedizinischen Untersuchungen nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld gefordert

Die Hinterbliebenen machen sogenannte Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB geltend. Sie verlangen Schmerzensgeld und Schadensersatz von bis zu 110.000 Euro pro Person.

Ob die Forderungen Erfolg haben werden, ist allerdings offen. Das Landgericht Braunschweig hat bereits vorläufig erkennen lassen, dass die Klage rechtlich problematisch sein könnte. Nach erster Einschätzung könnte eine Haftung des Staates ausgeschlossen sein, wenn ein anderer für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.

Prozess zum Germanwings-Absturz beginnt Ende August

Die mündliche Verhandlung beginnt am 28. August 2026 vor dem Landgericht Braunschweig. Dort hat das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz, weshalb das Gericht für den Fall zuständig ist.

Im Verfahren soll unter anderem geklärt werden, ob der Bund tatsächlich für mögliche Versäumnisse bei der flugmedizinischen Überwachung haftbar gemacht werden kann.

Lufthansa-Klage wurde bereits 2020 abgewiesen

Bereits 2020 hatten Hinterbliebene versucht, die Lufthansa beziehungsweise Germanwings haftbar zu machen. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen.

Das Gericht entschied damals, dass die Fluggesellschaft nicht für die staatliche Flugüberwachung zuständig sei. Genau diese Frage steht nun erneut im Mittelpunkt – diesmal allerdings mit der Bundesrepublik Deutschland als Beklagte.

more