Bombendrohung am Flughafen: Zahlreiche Flüge gestrichen
- Schwerwiegende Folgen: Unbedachte Aussage löst Polizeieinsatz aus
- 3.000 Passagiere betroffen: Flugstopp, Umleitungen und Räumung
- Rechtliche Konsequenzen: Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens
Riesiges Chaos am Flughafen Stuttgart wegen einer angeblichen Bombendrohung: Ein 24-jähriger Passagier behauptete am Montagabend nach der Sicherheitskontrolle gegenüber einer Mitarbeiterin, eine Bombe in seinem Reisegepäck zu transportieren. Die Sicherheitskräfte reagierten umgehend, räumten den Terminalbereich und stoppten den gesamten Flugverkehr für rund anderthalb Stunden. Rund 3.000 Reisende waren von Ausfällen, Umleitungen und Verspätungen betroffen.
Schwerwiegende Folgen: Unbedachte Aussage löst Polizeieinsatz aus
Ein Satz führte am Flughafen Stuttgart zu gravierenden Störungen im Abflug- und Ankunftsverkehr: Bei der Sicherheitskontrolle gab ein 24-jähriger Mann an, Sprengstoff im Gepäck mitzuführen. Die Einsatzkräfte der deutschen Bundespolizei nahmen die Aussage naturgemäß ernst und leiteten unverzüglich umfassende Sicherheitsmaßnahmen ein.
Der betroffene Sicherheitsbereich der Terminals wurde evakuiert und systematisch von Einsatzkräften durchsucht. Nach intensiver Überprüfung konnte Entwarnung gegeben werden – im Gepäck des Mannes befand sich keinerlei Sprengstoff oder gefährlicher Gegenstand.
3.000 Passagiere betroffen: Flugstopp, Umleitungen und Räumung
Die Auswirkungen des Vorfalls während der abendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 16:30 Uhr und 18:00 Uhr waren immens. Insgesamt betraf der Stopp knapp 30 Flüge und rund 3.000 Passagiere. Neun Flüge mussten ersatzlos gestrichen werden, während weitere neun ankommende Maschinen zu umliegenden Flughäfen wie Nürnberg sowie Karlsruhe/Baden-Baden umgeleitet werden mussten.
Zudem kam es bei elf weiteren Abflügen zu Verzögerungen von bis zu drei Stunden. Da der gesamte Sicherheitsbereich zuvor geräumt worden war, mussten sich sämtliche Passagiere vor dem Betreten der Gates erneut der Sicherheitskontrolle unterziehen, was die Normalisierung des Flugbetriebs weiter verzögerte.
Rechtliche Konsequenzen: Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens
Für den 24-jährigen Verursacher hatte die Aktion unmittelbare Konsequenzen: Seinen geplanten Urlaubsflug nach Hurghada (Ägypten) durfte er nicht mehr antreten. Nach Abschluss aller polizeilichen Befragungen und Maßnahmen wurde der Mann zwar wieder auf freien Fuß gesetzt, ihn erwartet jedoch ein Strafverfahren.
Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) ermittelt. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zudem drohen dem Mann zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Seiten der Airlines und des Flughafens.