Direkt zum Inhalt
Der Fahrtkostenzuschuss für 2025 kann in Kärnten noch bis 31. Oktober 2026 beantragt werden.
Berufspendler in Kärnten können sich für 2025 noch bis zu 825 Euro Fahrtkostenzuschuss sichern.
Berufspendler in Kärnten können sich für 2025 noch bis zu 825 Euro Fahrtkostenzuschuss sichern.
chekart/Shutterstock.com

Bis zu 825 Euro: Diese Frist endet bald

08.10.2026 um 10:37, Yunus Emre Kurt
min read
Berufspendler in Kärnten können für 2025 noch bis zu 825 Euro Fahrtkostenzuschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Zuschuss dazu.

Für viele Berufspendler in Kärnten läuft eine wichtige Frist ab. Noch bis 31. Oktober 2026 kann der Fahrtkostenzuschuss des Landes für das Förderjahr 2025 beantragt werden. Je nach Entfernung zum Arbeitsplatz sind bis zu 825 Euro möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Spritkosten-Zuschuss dazukommen.

​Wer den Zuschuss bekommen kann

Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben und regelmäßig zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. Grundsätzlich muss die einfache Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte mindestens fünf Kilometer betragen.

Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Bruttoeinkommen darf grundsätzlich 2.730 Euro nicht überschreiten.

Für Alleinverdiener erhöht sich diese Grenze um zehn Prozent. Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen weitere fünf Prozent hinzu. Dadurch können insbesondere Familien auch bei einem höheren Einkommen noch innerhalb der Fördergrenze liegen.

​Bis zu 825 Euro Förderung

Wie hoch der Fahrtkostenzuschuss tatsächlich ausfällt, hängt vor allem von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ab. Je länger der regelmäßige Arbeitsweg ist, desto höher kann die Unterstützung ausfallen.

Bei den höchsten förderfähigen Entfernungsstufen sind bis zu 825 Euro pro Jahr möglich. Die konkrete Höhe richtet sich darüber hinaus nach der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage sowie nach den persönlichen Voraussetzungen.

Gerade für Arbeitnehmer mit langen täglichen Wegstrecken kann der Zuschuss damit eine spürbare Entlastung darstellen.

​Zusätzlicher Spritkosten-Zuschuss

Neben dem regulären Fahrtkostenzuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen noch eine weitere Förderung hinzukommen. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Spritkosten-Zuschuss.

Relevant ist dieser vor allem für Pendler, die für ihren Arbeitsweg auf das eigene Fahrzeug angewiesen sind.

Ob ein Anspruch auf diese zusätzliche Unterstützung besteht, wird im Zuge der Antragstellung beziehungsweise anhand der jeweiligen Förderbedingungen geprüft. Die Gesamtförderung kann dadurch über den regulären Fahrtkostenzuschuss hinausgehen.

​Antrag nur noch bis 31. Oktober

Entscheidend ist nun die Frist. Der Fahrtkostenzuschuss wird rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr beantragt. Für das Förderjahr 2025 ist die Antragstellung nur noch bis 31. Oktober 2026 möglich.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, die Frist aber verstreichen lässt, kann die Förderung für dieses Jahr danach nicht mehr geltend machen.

Ein genauer Blick auf die persönlichen Einkommensgrenzen kann sich besonders für Familien lohnen. Durch die Zuschläge für Alleinverdiener und Kinder kann auch bei einem Einkommen über der allgemeinen Grenze von 2.730 Euro noch Anspruch bestehen.

more