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Foodora-Zusteller fährt nach E-Moped-Änderung mit einem E-Bike durch Wien.
Foodora-Zusteller mit E-Bike in Wien: Die Änderung bei E-Mopeds zwingt viele Kuriere zum Umstieg auf Fahrräder und E-Bikes.
Foodora-Zusteller mit E-Bike in Wien: Die Änderung bei E-Mopeds zwingt viele Kuriere zum Umstieg auf Fahrräder und E-Bikes.
DirkVG / Shutterstock.com

Änderung bei E-Mopeds: Neue Regeln sorgen für Probleme

02.10.2026 um 08:59, Stefanie Hermann
min read
Die Änderung bei E-Mopeds bringt neue Regeln für Zulassung, Versicherung und Führerschein. Für viele Zusteller wird das zum Problem, aber auch auf den Radwegen.

Seit 1. Oktober gelten für E-Mopeds in Österreich neue Regeln. Fahrzeuge, die bisher rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, zählen nun als zweirädrige Mopeds. Damit ändern sich die Voraussetzungen für ihre Nutzung grundlegend. Besonders betroffen sind Lieferkuriere, die solche Fahrzeuge bisher häufig für Essenszustellungen verwendet haben.

​Änderung macht aus E-Mopeds rechtlich Mopeds

Mit der Änderung werden die betroffenen E-Mopeds nicht mehr Fahrrädern gleichgestellt. Sie fallen nun in dieselbe Fahrzeugkategorie wie klassische Mopeds mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Damit gelten auch entsprechende Vorschriften. Für die Nutzung sind unter anderem eine Zulassung, eine Haftpflichtversicherung, ein gültiges Pickerl, ein geeigneter Helm und eine entsprechende Lenkberechtigung der Klasse AM notwendig. Auf Radwegen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr verwendet werden.

Das ändert sich bei E-Mopeds

  • Zulassung: Die betroffenen Fahrzeuge müssen zugelassen werden.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
  • Pickerl: Für die Fahrzeuge ist eine gültige Begutachtung notwendig.
  • Führerschein: Zum Lenken ist eine entsprechende Lenkberechtigung der Klasse AM erforderlich.
  • Helm: Es gelten die entsprechenden Helmvorschriften.
  • Radweg: Die betroffenen E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren.

​Zulassung wird für manche Fahrzeuge zum Problem

Besonders schwierig könnte die neue Rechtslage für E-Mopeds werden, die ursprünglich auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt waren. Bei vielen dieser Fahrzeuge fehlt eine Typengenehmigung, weshalb eine Einzelgenehmigung notwendig werden kann.

Laut ÖAMTC gibt es bei bestehenden E-Mopeds allerdings häufig keine praktikable Möglichkeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen und kurzfristig eine Zulassung zu erhalten. Der Verkehrsclub spricht von einem „faktischen Verbot“ und fordert „eine rasche Schaffung einer Zulassungsmöglichkeit für bestehende E-Mopeds“.

​Lieferdienste steigen auf E-Bikes um

Für Essenszusteller hat die Änderung bei E-Mopeds unmittelbare Auswirkungen. Foodora setzt nach eigenen Angaben inzwischen auf Fahrräder und E-Bikes. Wer als Fahrer dennoch ein E-Moped verwendet, verstößt laut Unternehmen gegen die vertraglichen Vorgaben.

Auch Lieferando setzt auf E-Bikes und arbeitet laut ORF mit Leasinganbietern zusammen. Wolt geht einen anderen Weg: Dort können E-Mopeds weiterhin eingesetzt werden, sofern die gesetzlich notwendigen Nachweise vorhanden sind.

​Umstieg kann für Kuriere teuer werden

Für Zusteller verursacht die Umstellung teils erhebliche Kosten. Viele Foodora-Fahrer arbeiten als freie Dienstnehmer und müssen ihre Fahrzeuge selbst anschaffen. Arbeitnehmervertreter warnen deshalb vor zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Foodora erklärte gegenüber dem ORF, die Sorgen über „mögliche Kosten und der operativen Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben“ zu kennen. Bis 2027 seien Investitionen in siebenstelliger Höhe geplant.

Auch die Verfügbarkeit von E-Bikes könnte zum Problem werden. Robert Walasinski, Vorsitzender des Riders Collective, berichtete von hoher Nachfrage bei Leasinganbietern. Bei einem Anbieter betrage die Wartezeit bereits eineinhalb Monate. „Das heißt eineinhalb Monate ohne Einkünfte“, so Walasinski.

​Kontrollen zeigen erste Auswirkungen der Änderung

Diese Strafen können drohen

  • Ohne Lenkberechtigung: 363 bis 2.180 Euro
  • Ohne Zulassung oder Versicherung: bis zu 10.000 Euro
  • Fahren auf dem Radweg: bis zu 726 Euro

Bereits am ersten Tag der neuen Regeln waren die Auswirkungen in Wien sichtbar. Zahlreiche Zusteller haben bereits auf Fat-E-Bikes umgestellt. 

Ein Verstoß der neuen E-Moped-Regeln kann teuer zu Buche schlagen. Ohne entsprechende Lenkberechtigung dorhen zwischen 363 und 2.180 Euro Strafe. Fehlen Zulassung oder Versicherung, sind Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich. Wer mit einem nun als Moped eingestuften Fahrzeug weiterhin den Radweg benutzt, muss mit einer Strafe von bis zu 726 Euro rechnen.

​Was mit alten E-Mopeds passiert, ist noch offen

Nicht alle bisherigen E-Mopeds lassen sich problemlos weiterverwenden. Damit stellt sich auch die Frage, was mit Fahrzeugen passiert, die ihre Besitzer nicht mehr zulassen können oder wollen.

Wie die Wiener MA 48 gegenüber dem ORF erklärt, können E-Mopeds grundsätzlich auf Mistplätzen abgegeben werden, sofern zuvor der Akku entfernt wird. Eine österreichweit einheitliche Lösung für die Entsorgung gibt es derzeit allerdings nicht.

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