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Euro-Banknoten als Themenbild für die Erhöhung der U-Bahn-Steuer in Wien
Zur Finanzierung des U-Bahn-Baus weitet die Stadt Wien die Dienstgeberabgabe ab 2027 aus.
Zur Finanzierung des U-Bahn-Baus weitet die Stadt Wien die Dienstgeberabgabe ab 2027 aus.
Daria.Laut/Shutterstock

Kosten-Schock: Stadt Wien weitet Abgabe aus

08.10.2026 um 12:08, Marcel Toifl
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Wien weitet die Dienstgeberabgabe zur Finanzierung der U-Bahn aus. Ab 2027 zahlen Betriebe auch für Mitarbeiter ab 55 Jahren und freie Dienstnehmer.

Um die stark gestiegenen Kosten für den Ausbau der U-Bahn zu finanzieren, plant die Stadt Wien eine spürbare Ausweitung der sogenannten U-Bahn-Steuer. Die Zweckabgabe – offiziell als Dienstgeberabgabe bekannt – soll ab dem ersten Quartal 2027 auch für Beschäftigte ab 55 Jahren sowie für freie Dienstnehmer eingehoben werden. Die Reform soll der Bundeshauptstadt jährlich rund 17,9 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen, stößt jedoch bei Wirtschaftsvertretern und der Opposition auf heftige Kritik.

​Finanzierungslücke beim U-Bahn-Bau: Wien weitet Abgabe aus

Der Ausbau der Wiener U-Bahn, insbesondere das Großprojekt des Linienkreuzes U2/U5, stellt die Stadt vor immense finanzielle Herausforderungen. Ursprünglich mit rund 2,1 Milliarden Euro veranschlagt, bescherten Baukostensteigerungen und die anhaltende Inflation dem Projekt bereits beachtliche Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Euro.

Um diese Mehrbelastungen abzufedern, greift das Wiener Rathaus auf ein altbewährtes Instrument zurück: Die bereits 1970 eingeführte Dienstgeberabgabe, deren Einnahmen zweckgebunden direkt in den Bau des Netzes fließen. Durch eine Gesetzesnovelle soll der Kreis der abgabepflichtigen Dienstverhältnisse nun gezielt erweitert werden.

​Neuregelung ab 2027: Wer künftig unter die Steuer fällt

Der Abgabensatz selbst bleibt unverändert bei zwei Euro pro Mitarbeiter und angefangener Arbeitswoche – was auf das Jahr hochgerechnet 104 Euro pro Arbeitsplatz entspricht. Neu ist jedoch, dass Unternehmen in Wien diesen Betrag künftig auch für ältere Angestellte entrichten müssen. Bislang galt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Befreiung.

Von der Aufhebung dieser Altersgrenze sind in Wien schlagartig rund 168.000 unselbstständig Beschäftigte betroffen. Zusätzlich werden künftig auch etwa 7.000 freie Dienstverhältnisse erfasst, womit die Abgabe an die Systematik der Kommunalsteuer angeglichen wird. Befindet sich die Gesetzesvorlage derzeit im Begutachtungsverfahren, soll die Anpassung im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.

​Kritik von Wirtschaft und Opposition: Warnung vor Lohnnebenkosten

Die angekündigte Ausweitung der "U-Bahn-Steuer" sorgt bei Unternehmensvertretern für deutlichen Unmut. Margarete Kriz-Zwittkovits, Präsidentin der Wirtschaftskammer Wien (WKW), bezeichnet den Schritt als kontraproduktiv: Die Maßnahme verteuere die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer precisely zu einem Zeitpunkt, an dem Anreize für längeres Arbeiten im Erwerbsleben gesetzt werden müssten. Insbesondere kleine und arbeitsintensive Betriebe würden durch die steigenden Lohnnebenkosten weiter belastet.

Auch vonseiten der Wiener Opposition kommt scharfer Gegenwind. Die FPÖ kritisiert die Mehreinnahmen als "Abkassiererei", die das grundlegende Finanzierungsproblem der Großbaustellen nicht löse. Die ÖVP wirft der Stadtregierung aus SPÖ und NEOS vor, eigene finanzielle Versäumnisse bei der Budgetkonsolidierung einseitig auf die Wiener Betriebe abzuwälzen.

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