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Frau steckt Strafzettel hinter eine Windschutzscheibe | Credit: iStock.com/tommaso79
Nicht auf das Parkpickerl vergessen, sonst hagelt es Strafen: Ab 1. März gilt in ganz Wien die Kurzparkzonenpflicht.
Nicht auf das Parkpickerl vergessen, sonst hagelt es Strafen: Ab 1. März gilt in ganz Wien die Kurzparkzonenpflicht.
iStock.com/tommaso79

Das kostet das neue Parkpickerl

17.01.2022 um 12:21, Rudolf Grüner
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Alle Fragen und Antworten zum neuen Parkpickerl.

Mit März wird die Kurzparkzonenregel mit ganz wenigen Ausnahmen auf das gesamte Stadtgebiet – und einheitlich für zwei Stunden von Montag bis Freitag zwischen 9 und 22 Uhr – ausgeweitet. Die Parkraumbewirtschaftung betrifft dann auch alle Autobesitzer, die in Simmering, Hietzing, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing ihren Wohnsitz gemeldet haben. Seit 10. März können die Einwohner dort auch das neue Pickerl für ihren Bezirk persönlich in den jeweiligen Magistratischen Bezirksämtern beantragt werden. Achtung: Aber nur nach persönlicher Termin-Vereinbarung!

Antrag: persönlich oder online

Aufgrund der möglichen Wartezeiten und angesichts der angespannten Corona-Situation wird seitens der Behörden empfohlen, den Antrag online einzureichen. Dazu brauchen Wienerinnen und Wiener allerdings Bürgerkarte oder Handy-Signatur.

Gebühren sparen

Wer online einreicht, spart zudem bei der Antraggebühr über 10 Euro (Online-Anmeldung: 39.90 Euro). Alle die persönlich vorbeischauen,  müssen eine Gebühr von 50 Euro hinblättern. Die Kosten für das Pickerl sind indes ab März für alle Wiener Bezirke mit 10 Euro im Monat gleich – das Prinzip „teure Innenstadt, billige Vorstadt“ wird somit aufgegeben.

Alte Parkpickerl bleiben gültig

Alle, die ihr Parkpickerl noch vor dem Stichtag erster März gekauft haben, müssen keine neue Plakete zum neuen Tarif beantragen. Das gilt auch für jene Grätzel in den neu hinzugekommenen „Bezahl-Bezirken“, die bereits jetzt teilweise gebührenpflichtig waren. Hier wird erst nach dem Ende der Geltungszeit ein neuer Antrag fällig.  

Einnahmen fließen in Öffi-Offensive

Die Einnahmen sollen laut dem Rathaus direkt in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel fließen. Von geplanten, grenzüberschreitenden Straßenbahnlinien sollen auch Pendler aus dem Umland profitieren. Einstweilen müssen sich aber viele der rund 300.000 Beschäftigten, die nach Wien zum Arbeiten fahren, nach Alternativen umsehen.

Anderweitige Lösungen müssen sich die rund 300.000 Pendler überlegen. Entweder gleich auf Öffis umsteigen, Park & Ride-Anlagen benutzen oder in einen Garagenplatz investieren.

Parkpickerl und Kurzparkzone: Fragen und Antworten

Wo gilt die Parkraumbewirtschaftung?

Ab 1. März 2022 in allen 23 Bezirken: Damit braucht man auch in ganz Simmering und neu in Hietzing, Floridsdorf, Donaustadt und Floridsdorf Parkscheine oder ein Parkpickerl. Ausnahmen sind der Heuberg und Kleingartensiedlungen, wo saisonale Lösungen angedacht sind.

Wer bekommt ein Parkpickerl?

Autobesitzer, die einen Hauptwohnsitz in einem der Wiener Bezirke ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.

Darf ich das Parkpickerl auch für zwei oder drei Autos beantragen?

Nein. Jeder Autobesitzer kann jeweils nur ein Pickerl beantragen.

Wie stelle ich den Antrag – und sind Gebühren fällig?

Entweder nach persönlicher Terminvereinbarung beim zuständigen Bezirksmagistrat, oder online (über Bürgerkarte oder Handy-Signatur!). Die Antragsgebühr macht zwischen 39,90 Euro (online) und 50 Euro (persönlich vor Ort) aus.

Wie viel kostet ab 1. März das Parkpickerl?

In allen Bezirken gleich viel: nämlich 10 Euro im Monat.

Wie schaut die neue Kurzparkzonen-Regel aus?

Die Kurzparkzone gilt stadtweit montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 22 Uhr (Ausnahmen gelten in Geschäftsstraßen).

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