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Ein Mann ballt gegen eine Frau die Faust.
"Sie sind kein normaler Gewalttäter. Wenn wir das beim Namen nennen: Sie sind ein Psychopath", so der Richter.
"Sie sind kein normaler Gewalttäter. Wenn wir das beim Namen nennen: Sie sind ein Psychopath", so der Richter.
iStock.com/lolostock

Urteil: Mann (30) tritt schwangere Freundin in den Bauch

12.03.2024 um 16:31, Simone Reitmeier & APA, Red
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Weil er seine Ex-Freundin geschlagen, ständig kontrolliert und sogar vergewaltigt haben soll, wurde ein 30-jähriger Gewalttäter zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Ein 30 Jahre alter, bereits elf Mal vorbestrafter Mann ist am Dienstag am Wiener Landesgericht zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Ex-Freundin zwischen August 2022 und Juli 2023 fast täglich geohrfeigt, getreten, geschlagen, in der Wohnung gefangen gehalten und permanent kontrolliert haben soll. Auch der Vergewaltigung und sogar des versuchten Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren (§ 98 StGB) wurde er für schuldig befunden.

Schwanger: Kniestoß in Bauch

Er soll der Frau im Juli 2023 im Wissen um ihre Schwangerschaft einen Kniestoß in den Bauch versetzt haben. Die Betroffene war zu diesem Zeitpunkt in der 38. Woche schwanger - das Kind verlor sie zum Glück nicht. "Wir haben keinen Grund, an den Angaben der Frau zu zweifeln", stellte Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung fest. Und an den Angeklagten gewandt, fügte der Vorsitzende eines Schöffensenat hinzu: "Sie sind kein normaler Gewalttäter. Wenn wir das beim Namen nennen: Sie sind ein Psychopath. Sie sind ein gefährlicher Psychopath, der in eine geschlossene Anstalt eingesperrt gehört, damit die Öffentlichkeit vor Ihnen sicher ist."

Ein vergittertes Fenster.
Der Mann soll in ein forensich-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden.

Persönlichkeitsstörung

Zu diesen Feststellungen kam das Gericht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens, das den Angeklagten zwar für zurechnungsfähig befand. Der Sachverständige stellte eine Persönlichkeitsstörung fest, die den Mann gefährlich mache, so dass sich der Experte für den Fall einer Verurteilung für eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach. Dieser Empfehlung folgte der Senat. Die Betroffene, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 20.000 Euro zugesprochen. "Dieser Betrag ist angesichts des Martyrium angemessen", stellte der Richter fest.

"18 Jahre? Ich gehe in Berufung!"

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 30-Jährige protestierte bereits während der Urteilsverkündung ("18 Jahre? Ich gehe in Berufung!"), sein Verteidiger Erich Gemeiner meldete sodann Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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