1,3 Millionen Euro Schulden: Skigebiet ist pleite
- Insolvenzverfahren eröffnet
- Betreiberin des Skigebiets Schetteregg
- Vermögenslage unklar
- Ursachen der Insolvenz
- Gesellschafter scheitern an Lösung
- Stimme des Geschäftsführers
- Ungewisse Zukunft
In Schetteregg wurde am Dienstag ein Konkursverfahren über die Egger Liftgesellschaft m.b.H. & Co KG eröffnet. Die Antragstellung erfolgte beim Landesgericht Feldkirch. Die Gesellschaft betrieb bislang das traditionsreiche Skigebiet Schetteregg sowie mehrere Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe im Bregenzerwald. Das Unternehmen wurde 1959 gegründet.
Insolvenzverfahren eröffnet
Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) hat in einer Ausendung bekanntgegeben, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egger Liftgesellschaft m.b.H. & Co KG eröffnet worden ist. Als Insolvenzverwalter wurde MMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M., bestellt. Die Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV eingebracht werden. Die Anmeldefrist endet am 31. Juli 2025, die Prüfungstagsatzung ist für den 14. August 2025 angesetzt.
Betreiberin des Skigebiets Schetteregg
Die Egger Liftgesellschaft ist seit Jahrzehnten Betreiberin des Familienskigebiets Schetteregg in der Gemeinde Egg. Das Angebot umfasst mehrere Seilbahnen und Lifte, Pisten in verschiedenen Schwierigkeitsgraden sowie gastronomische Betriebe wie ein Gasthaus, ein Restaurant, ein Ferienhaus und einen Kiosk im Kinderland. Der Betrieb richtet sich vor allem an Familien, Schulklassen und Anfängerinnen und steht für naturnahen Tourismus.
Vermögenslage unklar
Die aktuelle Vermögenssituation muss im Zuge des Verfahrens erst erhoben werden. Forderungen werden auf ihre Werthaltigkeit und Einbringlichkeit geprüft. Eine Inventarisierung und Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens ist durch einen noch zu bestellenden Gutachter vorgesehen. Erst danach lässt sich etwas über die Befriedigungsaussichten der Gläubiger sagen. Aktuell sind zwei Gläubiger und fünf Dienstnehmer mit Forderungen in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro bekannt.
Ursachen der Insolvenz
Obwohl die Sommer- und Wintersaison 2024/25 erfolgreich verlaufen ist, konnten wirtschaftliche Altlasten aus den Vorjahren trotz Restrukturierungsmaßnahmen nicht abgebaut werden. Zusätzlich seien gestiegene Kosten für Energie, Personal und Betriebsmittel sowie die Auswirkungen des Klimawandels für den Konkurs des Betreibers verantwortlich.
Gesellschafter scheitern an Lösung
In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 17. Mai 2025 konnte keine Einigung über eine Kapitalaufstockung oder ein tragfähiges Zukunftskonzept erzielt werden. Rund 100 Gesellschafterinnen und Gesellschafter waren involviert. Laut Unternehmensangaben war eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar, ein Sanierungsverfahren wurde ausgeschlossen. Eine Unternehmensfortführung ist nicht vorgesehen – die Schließung und Liquidation wurde beantragt und von der Antragstellerin ausdrücklich befürwortet.
Stimme des Geschäftsführers
Geschäftsführer Hannes Waldner hat sich in einer Stellungnahme auf der Website des Touristikbetriebs zur Situation geäußert: „In meiner Funktion als Geschäftsführer war ich verpflichtet, angesichts der gegebenen Situation Insolvenz anzumelden. Schetteregg ist nicht nur ein Wirtschaftsstandort – es ist für viele Menschen in der Region ein Stück Heimat, ein Ort der Kindheitserinnerungen, der Naturverbundenheit und natürlich des Wintersports. Umso mehr schmerzt es, diesen Schritt gehen zu müssen. Doch ich trage auch Verantwortung – für das Unternehmen, für die Mitarbeitenden und für mich persönlich als Geschäftsführer. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war meine Pflicht innerhalb der gesetzlichen Fristen und unter den gegebenen Rahmenbedingungen. Trotz aller Bemühungen ließ sich dieser Schritt nun leider nicht mehr vermeiden.“
Ungewisse Zukunft
Wie es mit dem Skigebiet Schetteregg und den zugehörigen Betrieben weitergeht, ist derzeit unklar. In der Region hofft man auf eine faire und konstruktive Begleitung des Insolvenzverfahrens. Eine mögliche Übernahme oder ein Neustart durch Dritte ist bislang nicht bekannt.