Bar wackelt: Kitzbühler Szenelokal ist pleite
- Insolvenzantrag durch öffentlich-rechtlichen Gläubiger
- Kaho Rooftopbar: Erst kürzlich eröffnetes Lokal
- Insolvenzverwalter prüft Fortführung des Betriebs
Hiobsbotschaft für die Szene-Gastronomie in Kitzbühel: Über das Vermögen der KAHO Gastronomie GmbH, Betreiberin der Kaho Rooftop-Bar, wurde am Landesgericht Innsbruck ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzantrag ging von einem öffentlich-rechtlichen Gläubiger aus. Nun steht der Betrieb vor einer ungewissen Zukunft.
Insolvenzantrag durch öffentlich-rechtlichen Gläubiger
Wie der Kreditschutzverband KSV1870 bekannt gab, wurde das Verfahren über die KAHO Gastronomie GmbH mit Sitz im Gries 20 in Kitzbühel am 28. September 2026 gerichtlich eingeleitet. Der Anstoß zur Insolvenz kam dabei nicht von der Betreibergesellschaft selbst, sondern wurde von einer öffentlichen Stelle gerichtlich erwirkt.
Über die genauen finanziellen Hintergründe und Ursachen liegen der Insolvenzverwaltung derzeit noch keine geprüften Zahlen vor. Diese werden im Rahmen des angelaufenen Verfahrens genauer untersucht.
Kaho Rooftopbar: Erst kürzlich eröffnetes Lokal
Die Firma mit ihrem geschäftsführenden Alleingesellschafter Kevin Hoffmann wurde erst im November 2025 gegründet. Aufgrund der kurzen Bestehensdauer lässt sich über die Gesamthöhe der aushaftenden Verbindlichkeiten aktuell noch keine verlässliche Aussage treffen.
Vom Insolvenzverfahren sind derzeit zwei Mitarbeiter betroffen. Gläubiger haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zur gerichtlichen Anmeldefrist am 9. November 2026 über Gläubigerschutzverbände wie den KSV1870 einzureichen.
Insolvenzverwalter prüft Fortführung des Betriebs
Das Landesgericht Innsbruck hat den Kitzbüheler Rechtsanwalt Dr. Emilio Stock zum Insolvenzverwalter bestellt. Seine vordringliche Aufgabe ist es nun zu prüfen, ob der Bar-Betrieb der Kaho Rooftopbar aufrechterhalten werden kann oder geschlossen werden muss. Ein Fortbetrieb setzt voraus, dass den Gläubigern dadurch keine weiteren finanziellen Nachteile entstehen.
Die erste gerichtliche Prüfungstagsatzung wurde für den 23. November 2026 anberaumt.
„Die Insolvenzverwaltung wird zeitnah zu entscheiden haben, ob eine Fortführung des Betriebes möglich ist.“