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Symbolbild aus dem Inneren eines österreichischen Gefängnisses
U-Haft für Psychiater wegen Gefälligkeitsgutachten (Symbolbild).
U-Haft für Psychiater wegen Gefälligkeitsgutachten (Symbolbild).
Elmar Gubisch/iStock.com

U-Haft: Anklage gegen Psychiater wegen schweren Betrugs

13.04.2024 um 08:38, Vici Zenker & APA, Red
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Ein Psychiater kommt in U-Haft: Der Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten zu unrechtmäßigen Liegenschaftsübertragungen erhärtet sich.

Das Landesgericht Wels hat am Freitag U-Haft über einen psychiatrischen Sachverständigen verhängt, der mit einer Rechtsanwältin und einem Notar wohlhabende demente Klienten um ihre Liegenschaften gebracht haben soll. Als Haftgründe wurden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen. Auch eine Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten der Juristen hatte war angeordnet worden. Die Juristen sollen Verträge errichtet, der Psychiater Gefälligkeitsgutachten erstellt haben.

Anklage wegen schweren Betrugs

In einem Fall wurde bereits Anklage wegen schweren Betrugs erhoben – wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichteten, gegen zwei Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens, eine Maklerin, zwei Rechtsanwälte und einen Notar. Sie sollen einer Frau, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei, ihre Immobilie am Traunsee zu einem viel zu niedrigen Preis abgeluchst haben. Die Eigentümerin soll so um mindestens 900.000 Euro gebracht worden sein.

Anwalt und Notar im Visier

Die Rechtsanwältin und der Notar stehen aber jetzt noch wegen eines weiteren Falls im Visier der Staatsanwaltschaft: Sie werden verdächtigt, 2022 eine demenzkranke Frau dazu gebracht zu haben, einen Übergabsvertrag, zwei Schenkungsverträge für den Fall ihres Todes und eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass sich die Frau nicht bewusst war, dass sie mit ihrer Unterschrift ihr gesamtes landwirtschaftliches Anwesen in Pasching (Bezirk Linz-Land) samt Liegenschaftsvermögen an ihren Neffen übertrug. Denn in einem vorangegangenen sieben Jahre dauernden Rechtsstreit hatte sie stets betont, dass ihr Neffe kein Grundstück von ihr erhalten solle. 

Gutachten in der Kritik

Die Verträge wurden laut Staatsanwaltschaft von der Rechtsanwältin bzw. deren Kanzlei errichtet und vom Notar beurkundet, obwohl die Demenzerkrankung der Betroffenen offenkundig gewesen sei. Die Rechtsanwältin habe allerdings im Erwachsenenschutzverfahren zwei Privatgutachten eines Psychiaters vorgelegt, die der Pensionistin volle Geschäfts-und Testierfähigkeit attestierten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich um Gefälligkeitsgutachten gehandelt haben könnte. Sieben Monate später legte die Rechtsanwältin neuerlich ein Gutachten desselben Sachverständigen vor, der nun plötzlich zu dem Schluss kam, die Frau sei nicht mehr geschäfts- und testierfähig, weshalb die Vorsorgevollmacht, die zugunsten der Rechtsanwältin selbst errichtet worden war, schlagend werde.

Schwerer Betrug

Gegen die Anwältin, den Notar und den Psychiater werden in diesem Fall Ermittlungen wegen schweren Betrugs geführt. Letzterer wird zudem verdächtigt, 2023 ein Gefälligkeitsgutachten im Zusammenhang mit der beabsichtigten Testamentserrichtung einer dementen Person angeboten zu haben.

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