Besser vorsorgen als nachher sorgen
Mit einem Testament kann für den Ablebensfall eine eindeutige Regelung getroffen werden, wer welche Vermögenswerte erhält. Ein vom Fachmann errichtetes Testament lässt Streit erst gar nicht entstehen. Es ist in jedem Fall eine Beratung zu empfehlen, um die gesetzliche Erbfolgen abzuklären. Sollten die Bestimmungen nicht dem eigenen Willen entsprechen, kann ein Testament errichtet werden, mit dem in gewissen Grenzen – Stichwort Pflichtteilsrecht – von den gesetzlichen Anordnungen abgegangen werden kann. Insbesondere Lebensgefährten sei dies ans Herz gelegt, da diese nach wie vor ein sehr schwach ausgeprägtes gesetzliches Erbrecht haben.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist notwendig, wenn der Patient nicht mehr selbst in eine Behandlung einwilligen oder diese ablehnen kann. Die Entscheidung darüber, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen, kann mit einer Vorsorgevollmacht auch auf eine Vertrauensperson übertragen werden. Sollte beides nicht vorliegen, muss ein Erwachsenenvertreter bestellt werden, der diese Entscheidung zu treffen hat.
Vorsorgevollmacht
Die Erfahrung zeigt, dass der Verlust der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit plötzlich und unerwartet eintreten kann. Hier geht es um Fragen, wie:
- Wer kümmert sich um Wohnung oder Haus?
- Wer veranlasst die notwendige Pflege und stellt die nötigen Anträge für Pflegegeld?
- Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
- Wer weiß, welche medizinischen Behandlungen ich wünsche?
- Wer handelt für mich und trifft unternehmerische Entscheidungen?
Aber auch bei Unternehmern ist es äußerst wichtig, handlungsfähig zu bleiben. Für all diese Fragen ist die Vorsorgevollmacht die richtige Antwort. Denn SIE bestimmen bereits im Vorhinein, wer Sie im Falle des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit vertritt. Die Vollmacht gilt unbefristet und wird erst wirksam, wenn durch ein ärztliches Attest der Verlust der Entscheidungsfähigkeit bestätigt wird.
Beratung
Nach diesem Prinzip „sorgen Sie rechtzeitig vor“ stehen Ihnen DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann mit ihrem Team zur Verfügung: „Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos.“
Kontakt
DIE NOTARE
Dr. Ernst Wittmann, Öffentlicher Notar
Dr. Birgit Wittmann, Öffentliche Notarin
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